Diese Lockerungen gelten ab Donnerstag
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Zertifikat, Events, Maske:Diese Lockerungen gelten ab Donnerstag

Die Bundesratats-Entscheide im Detail
Welche Massnahmen fallen, was noch bleibt

Der Bundesrat hebt fast alle Corona-Massnahmen auf. Und zwar schon ab morgen Donnerstag. Für alle, die den Überblick verloren haben, hier die Entscheide im Detail.
Publiziert: 16.02.2022 um 14:03 Uhr
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Aktualisiert: 17.02.2022 um 08:08 Uhr
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Mit dem Zertifikat ist morgen Donnerstag Geschichte.
Foto: Keystone

Ab morgen Donnerstag fällt ein ganzer Strauss von Massnahmen weg. Das hat der Bundesrat beschlossen. Hier die Übersicht:

  • Ende von 3G und 2G: Ab morgen Donnerstag sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Zertifikat zugänglich.
  • Ende der Maske (fast): Ab morgen Donnerstag sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske zugänglich. Auch am Arbeitsplatz fällt die Maskenpflicht, allerdings können Arbeitgeber diese weiterhin verhängen. «Maske auf» fordern die Behörden einzig noch im ÖV sowie in Gesundheitseinrichtungen wie Spitälern und Heimen. Deren Bewohnerinnen und Bewohner müssen aber ab morgen Donnerstag keine Maske mehr tragen. Und auch Besucher und Angestellte müssen den Mund-Nasen-Schutz nur noch bis maximal Ende März tragen.
  • Grossveranstaltungen: Ab morgen Donnerstag brauchen auch Veranstalter von grossen Events keine Bewilligung mehr.
  • Private Treffen: Es gibt keine Einschränkungen mehr.
  • Homeoffice: Aufgehoben ab Donnerstag ist auch die Homeoffice-Empfehlung. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten aber weiterhin schützen. Sie entscheiden, ob weiterhin zu Hause gearbeitet wird und ob am Arbeitsplatz Masken getragen werden müssen. Die Schutzbestimmungen für besonders Gefährdete am Arbeitsplatz gelten noch bis Ende März.
  • Isolation: Beibehalten wird die Isolation. Positiv Getestete müssen sich fünf Tage lang isolieren. Dies gilt ebenfalls bis höchstens Ende März.
  • Tests: Einzeltests werden weiterhin bezahlt: Antigentests in jedem Fall, und PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen. Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird jedoch aufgehoben. Für die Schulen wird die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Testung durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten.
  • Einreise: Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.
  • Ausreise: Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Beim Reisen also wird es wohl Beschränkungen für Ungeimpfte geben – je nach Zielland.

Dies alles gilt nur für die nationale Ebene. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen. Sie können auch weiterhin die Zertifikatspflicht verhängen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.

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