Nachdem das Parlament die Landwirtschaft bei der Sparrunde im vergangenen Dezember bereits verschont und etwa auf eine Kürzung der Direktzahlungen 2024 um rund 55 Millionen verzichtet hat, will nun auch der Bundesrat die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Bauernstandes nochmals verbessern.
So will die Regierung weniger Ackerland für neue Biodiversitätsflächen berücksichtigen als bisher geplant. Dies ist eine von zahlreichen Bestimmungen, die der Bundesrat mit dem Verordnungspaket zur Agrarpolitik ab 2022 in die Vernehmlassung geschickt hat.
Bund soll an Ernteversicherung zahlen
Die Konsultation dauert bis zum 1. Mai. Weiter soll sich der Bund zum Beispiel an den Prämien für Ernteversicherungen beteiligen können. Ferner müssen künftig für den Bezug von Direktzahlungen Partnerinnen und Partner, die auf dem Betrieb mitarbeiten, sozialversichert sein.
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Der Bundesrat hat nun einige Präzisierungen vorgenommen. Dies betrifft auch die neuen Biodiversitätsflächen. Im vergangenen Dezember verlangte das Parlament mit der Annahme einer Motion der St. Galler SVP-Ständerätin Esther Friedli (46) die Verschiebung der 3,5-Prozent-Anforderung im ökologischen Leistungsnachweis auf 2025.
Weniger Ökoflächen als vorgesehen
Nun wird auch eine «Flexibilisierung» der Anforderungen an die 3,5 Prozent im Ackerbau vorgenommen, wie Vertreter des Bundesamts für Landwirtschaft bekanntgaben.
Konkret müssen nur 3,5 Prozent der offenen Ackerfläche als Biodiversitätsflächen angelegt werden. Bisher umfasste die Prozentangabe neben der offenen Ackerfläche auch die Kunstwiesen. Mit diesem Schritt wird die Wirkung um 40 Prozent reduziert: Es sind nur 5600 Hektaren statt 9300 neue Flächen im Ackerbau vorgesehen. (SDA)