Auf einen Blick
- Bund schliesst neun temporäre Bundesasylzentren bis Ende Januar
- Kantone begrüssen längeren Verbleib von Flüchtlingen in Bundesasylzentren
- Maximale Aufenthaltsdauer derzeit gesetzlich auf 140 Tage festgelegt
Kürzlich hat Justizminister Beat Jans (60) angekündigt, neun temporäre Bundesasylzentren mit 1735 Plätzen dichtzumachen. Die Schliessung soll bis Ende Januar erfolgen. Dies ist möglich, da die Asylgesuchszahlen im Herbst «bisher tiefer ausgefallen sind als erwartet», wie es in einer Mitteilung hiess.
Die Kantone allerdings spüren diese Entlastung noch nicht deutlich. Ihre Zentren sind teilweise noch immer mit vielen Geflüchteten vollbesetzt.
Deshalb wurde diese Woche an einer Sitzung des Sonderstabs Asyl die Idee geäussert, dass Flüchtlinge länger in den Bundesasylzentren verbleiben sollen als bisher, um die Regionen zu entlasten. Das Krisengremium aus Vertretern von Bund und Kantonen trifft sich regelmässig, um über die Asylsituation zu beraten.
Kantone hätten mehr Planungszeit
Die maximale Aufenthaltsdauer einer asylsuchenden Person in einem Bundesasylzentrum beträgt heute 140 Tage. Spätestens danach sind die Regionen zuständig für die Unterbringung und Betreuung.
«Ein längerer Verbleib im Bundesasylzentrum erlaubt es dem Kanton, die Unterbringung der Geflüchteten langfristiger zu planen und zudem die Weitergabe an die Gemeinden frühzeitig anzukündigen, damit diese wiederum für genügend Unterbringungsplätze sorgen können», sagt der Aargauer Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (58) gegenüber Blick.
Er würde es darum begrüssen, wenn der Bund sich länger um die Personen kümmern würde. «Angesichts der kurzen Vorlaufzeit von einem Tag, in der uns der Bund in der Regel über neu aufzunehmende Geflüchtete informiert, wäre ein besserer Prozess sehr zu begrüssen.» Generell funktioniere die Kooperation seines Kantons mit dem Staatssekretariat für Migration «sehr gut», sagt er weiter.
Gesetzesänderung nötig
Auch beim Kanton Bern sähe man es gern, wenn die Flüchtlinge länger vom Bund betreut würden, sagt der zuständige Direktor für Integration Pierre Alain Schnegg (61) auf Anfrage.
Anscheinend sollen sich die zuständigen Mitarbeiter des SEM dem Anliegen der Kantone gegenüber offen gezeigt haben. Doch es gibt auch rechtliche Hürden bei der Umsetzung. «Die 140 Tage sind so gesetzlich festgelegt, nur eine Gesetzesänderung würde erlauben, die Dauer zu verlängern», sagt Mediensprecherin Magdalena Rast.
Allerdings hat das SEM in der Vergangenheit auch schon auf den Goodwill der Kantone gesetzt. So wurden im Herbst 2022 Geflüchtete vorzeitig den Kantonen zugewiesen, weil die Anzahl Betten in den Bundesasylzentren nicht ausreichten. Nun könne der Bund sich etwas erkenntlich zeigen, heisst es bei den Kantonen hinter vorgehaltener Hand.