Weil er junge Steinadler gefangen hielt
Walliser Wildhüter Pierre D. verurteilt!

Das Sittener Bezirksgericht verurteilt einen Walliser Wildhüter, weil er unerlaubt zwei junge Steinadler bei sich hielt. Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt.
Publiziert: 15.12.2020 um 19:05 Uhr
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Aktualisiert: 15.12.2020 um 19:39 Uhr
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Ein Walliser Wildhüter hat im Juli 2018 zwei Steinadler bei sich gefangen gehalten.
Foto: Keystone
Ladina Triaca

Eigentlich ist es die Aufgabe von Wildhütern, wilde Tiere zu schützen. Genau das Gegenteil tat ein Walliser Wildhüter, als er im Sommer 2018 zwei junge Steinadler bei sich gefangen hielt.

Obwohl die Walliser Jagddienststelle ihren Mitarbeiter angewiesen hatte, die geschützten Tiere so rasch wie möglich in eine waadtländische Vogelstation zu bringen, band er sie mit einem Metallbändchen in seinem Stall fest und posierte mit ihnen im Auto.

Das Sittener Bezirksgericht hat den Mann deshalb vergangene Woche wegen Verstoss gegen das Jagdgesetz und das Tierschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 330 Franken verurteilt.

Schwere Vorwürfe

Es dürfte nicht das letzte Mal sein, dass sich das Gericht mit dem Mann beschäftigt. Denn beim Verurteilten handelt es sich um Pierre D.*, gegen den mehrere Strafverfahren laufen. So soll er etwa auf einer Trophäen-Jagd illegal einen Hirsch in einem Jagdbanngebiet geschossen haben.

BLICK machte im September weitere schwere Anschuldigungen gegen den Mann publik. So erzählte ein Jäger damals, dass Pierre D. ihn mehrmals aufgefordert habe, Luchse zu schiessen. «Er sagte, es sei unser Job, die Raubtiere im Wallis zu vernichten.» Vor zehn Jahren habe der Wildhüter unter dem gleichen Motto eine Wolfsjagd auf einer Alp organisiert.

BLICK liegt zudem ein Foto vor, das den Wildhüter mit einem toten Luchs in den Händen zeigt. Die Walliser Behörden gehen davon aus, dass sich der Luchs bei einem Angriff auf Schafe in einem Zaun verfangen hat und dabei ums Leben kam. Pierre D. scheint der Tod des Tieres allerdings nicht zu betrüben.

Jungadler wohl tot

Der Wildhüter will das Steinadler-Urteil nun an das Walliser Kantonsgericht weiterziehen. Sein Anwalt Bastien Geiger plädiert seit Beginn des Prozesses auf Freispruch. D. habe die Raubvögel notfallmässig bei sich untergebracht. Sein Ziel sei es stets gewesen, die Adler auf die Vogelstation zu bringen, sobald sie aufgepäppelt gewesen wären.

So weit kam es allerdings nicht. Die beiden Jungadler sind bis heute verschwunden. Experten gehen davon aus, dass sie gestorben sind.

* Name geändert

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