Wegen Ukraine-Krieg
Schweiz kann Asylbewerber nicht rückführen

Wegen der Flüchtlingsströme aus der Ukraine nehmen osteuropäische Staaten im Rahmen des Dublin-Verfahrens keine Asylbewerber mehr zurück. Das betrifft auch die Schweiz.
Publiziert: 05.04.2022 um 13:49 Uhr
|
Aktualisiert: 05.04.2022 um 14:00 Uhr
1/5
Osteuropäische Staaten wie Polen, Rumänien, Tschechien oder Slowakei sind von den Flüchtlingsströmen aus der Ukraine besonders betroffen.
Foto: AFP

Der Krieg in der Ukraine bringt das Asylwesen der Nachbarländer an ihre Grenzen. Über 2,3 Millionen Menschen sind innerhalb eines Monats allein nach Polen geflohen.

Weil man wegen der Ukraine-Flüchtlinge so gefordert ist, haben mehrere osteuropäische Staaten nun die Annahme von sogenannten Dublin-Fällen ausgesetzt. Das betrifft nebst Polen auch Tschechien, die Slowakei und Rumänien, teilt das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Blick-Anfrage mit.

40 Asylbewerber betroffen

Die Dublin-Verordnung regelt, dass Asylbewerber nicht in mehreren Schengen-Staaten ein Asylgesuch stellen können. Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, für deren Bearbeitung aber gemäss Dublin-Regelung ein anderer Staat zuständig ist, werden in dieses Land übergestellt. Bei den ukrainischen Nachbarländern ist das nun nicht mehr möglich.

Die Zahl der Betroffenen ist aus Sicht der Behörden bisher allerdings überschaubar. Bis jetzt gehe es in der Schweiz um rund 40 Personen, teilt das SEM mit.

Ausschaffungen nicht ausgesetzt

Deutschland führt wegen des Kriegs ausserdem bis auf weiteres keine Ausschaffungen in die Ukraine, nach Russland sowie Belarus und Moldau durch.

Abschiebungen seien «bis auf weiteres aufgrund der Sperrung des Luftraums beziehungsweise der Aussetzung des direkten Linienflugverkehrs aus tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich», vermelden deutsche Medien. So sei der Luftraum über der Republik Moldau bis zunächst 25. April gesperrt und der Flughafen in der Hauptstadt Chisinau vorübergehend geschlossen.

Die Schweiz geht hier weniger weit. Der Wegweisungsvollzug sei aufgrund des Krieges einzig in die Ukraine ausgesetzt, teilt das SEM mit. In die anderen Staaten schafft die Schweiz – zumindest theoretisch – weiterhin abgewiesene Asylbewerber aus. Es seien aber «nur wenige Einzelfälle in der Rückkehr pendent», so das SEM. (lha/dba)

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?