Wegen Ukraine-Krieg
Kommission prüft Lockerung für Kriegsmaterial-Exporte

Mehrfach hat der Bundesrat Exporte von Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion in die Ukraine verboten. Die Sicherheitskommission des Ständerats prüft nun mögliche Lockerungen.
Publiziert: 25.10.2022 um 19:01 Uhr
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Dänemark durfte keine Piranha-Radschützenpanzer aus Schweizer Produktion an die Ukraine weitergeben.
Foto: Imago

Der Bundesrat hatte für ordentlich Ärger gesorgt, im Inland wie im Ausland. Aus Neutralitätsgründen hatte er gleich mehrfach Anfragen für den Export von Schutz- und Kriegsmaterial in die Ukraine abgelehnt.

So durfte Dänemark keine Piranha-Radschützenpanzer aus Schweizer Produktion weitergeben. Und Deutschland erhielt keine Munition für Gepard-Panzer. Mitte-Präsident Gerhard Pfister (60) warf dem Bundesrat sogar «unterlassene Hilfe an die Ukraine» vor.

Nun will die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) über die Bücher. Mit sieben gegen drei Stimmen bei zwei Enthaltungen hat sie am Dienstag beschlossen, zu prüfen, ob die geltende Pflicht zur Unterzeichnung einer Nichtwiederausfuhr-Erklärung gelockert werden sollen. Dies würde aber nur für Länder gelten, die Waffenexporte ähnlich scharf kontrollieren wie die Schweiz.

Neutralitätsrecht wäre nicht mehr tangiert

Die Kommission folgt damit einem Vorstoss von FDP-Präsident Thierry Burkart (47). Weil die Ukraine Kriegspartei ist, dürfen andere Staaten keine Waffen oder Munition weitergeben. «Streichen wir die Nichtwiederausfuhr-Erklärung, kann Deutschland in Zukunft die Munition an die Ukraine liefern. Die Schweiz wäre in diesen Prozess gar nicht mehr involviert», hatte Burkart gegenüber Blick erklärt. Folglich wäre das Neutralitätsrecht gar nicht mehr tangiert.

Heute kann die Schweiz Waffenexporte nur bewilligen, wenn sich der Empfängerstaat in einer Erklärung dazu verpflichtet, dieses Material seinerseits nicht weiterzugeben. Die Kommissionsmehrheit will nun prüfen, «ob für Staaten, die unseren Werten verpflichtet sind und über ein Exportkontrollregime verfügen, das mit dem unseren vergleichbar ist, auf eine solche Erklärung verzichtet werden kann».

Für Mehrheit kein Verstoss gegen Neutralitätsrecht

Die Mehrheit der Kommission kommt zum Schluss, dass eine solche Lockerung nicht gegen das Neutralitätsrecht verstossen würde. Gleichzeitig würde die Technologie- und Industriebasis der Schweiz gestärkt.

Eine Kommissionsminderheit dagegen findet, dass sich die geltende Regelung bewährt hat und eine Lockerung «ein beträchtliches Risiko für Umgehungen» birgt. Sie will möglichst verhindern, dass Schweizer Waffen in Kriegsländer gelangen. Die Kommission will sich Anfang nächsten Jahres erneut mit diesem Dossier befassen. (dba)

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