Was standesgemäss wär
Mehr Privilegien für den Bundesrat!

Der Schweiz fehlt ein Königshaus. Nur gut, liegt uns wenigstens die Landesregierung auf der Tasche. Ihre Vorrechte gehen aber zu wenig weit. Zudem geniesst der Bundesrat kaum Schutz vor Schmierenjournalisten. Das sollte sich ändern!
Publiziert: 05.01.2024 um 17:04 Uhr
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Die Landesregierung soll mehr Vorrechte erhalten.
Foto: keystone-sda.ch
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Pascal TischhauserStv. Politikchef

Früher fragte der Dorfmetzger «Dörfs es bitzeli meh si?». Heute sind alle Vegetarier oder essen wenigstens den Januar über kein Fleisch. So geht die Frage inzwischen vielmehr von der Bevölkerung an den Bundesrat. Schliesslich sollen die Landesregierenden nicht darben. Wenn schon kein Königshaus dem Steuerzahler auf der Tasche liegt, sollen das wenigstens die sieben Bundesräte tun dürfen.

Gemeint sind nicht etwa die kleinen Extravaganzen, die das Leben als Regierungsmitglied erst richtig lebenswert machen. So wie ein Rundum-Limousinenservice oder der Luft-Taxi-Dienst ins Tessin. Und das Gratis-Ski-GA, von welchem sich die Landesregierung partout nicht trennen will. Zu Recht hat sie sich mehrere Bundesratssitzungen lang Zeit genommen, um festzustellen, dass man darauf nicht verzichten mag. Bravo!

Rente gut, alles gut

Auch dass den Ehepartnern von Herr und Frau Bundesrat nach dem Ableben der Magistratspersonen weiterhin lebenslang eine Hinterlassenenrente von läppischen 142'000 Franken pro Jahr zusteht, ist gerade in Zeiten des Kaufkraftverlusts mehr als nur gerechtfertigt.

Schmach genug, dass eine Frau Bundesrätin und selbst ein Herr Bundesrat nicht wenigstens eine halbe Million Franken im Jahr, sondern nur knapp darunter verdient. Genau! Nicht einmal über einen anständigen Gender-Pay-Gap können sich die Bundesräte freuen.

Sowieso verfügen zahlreiche europäische Königshäuser über viel weitreichendere Privilegien. Hier sollte die Eidgenossenschaft über die Bücher. Ist es beispielsweise standesgemäss, dass Bundesratsmitglieder Serafe-Gebühren zahlen? Wer der SRG derart viele billige Sendeminuten beschert wie ein Bundesrat, sollte – wenn schon – Anrecht auf eine angemessene Ausgleichszahlung haben!

Und selbstverständlich ist es falsch, dass der Fiskus keinen Unterschied macht zwischen Regentschaft und Bürgertum. Schliesslich arbeiten wir, um Geld zu verdienen. Dafür, dass wir einer Lohnarbeit nachgehen dürfen, müssen wir Steuern zahlen. Bundesräte hingegen sollten sich frei aus der Staatskasse bedienen dürfen, statt in diese einzahlen zu müssen.

Bundesratsbeleidigung

Aber natürlich dürfen die Vorrechte unserer Magistraten nicht auf finanzielle Vorteile beschränkt bleiben. Zuvorderst sollten wir Journalisten uns am eigenen Riechorgan nehmen und selbiges nicht überall hineinstecken. Schliesslich sind wir selbst schuld, wenn es uns stört, dass es irgendwo in der Politik mehr als nur ein Gschmäckli hat, sondern geradewegs zum Himmel stinkt. Unsere grösste Frechheit aber ist es, allen zu berichten, dass es keine Wohlgerüche sind, die einen Bundesrat oder eine Bundesrätin umwehen.

Während in Deutschland wenigstens die Verunglimpfung des Bundespräsidenten mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann, ist hierzulande bislang nur die Beleidigungen ausländischer Staatsoberhäupter ein Delikt. Schon viel weiter ist Thailand: Majestätsbeleidigung kann in diesem südostasiatischen Staat mit 15 Jahren Gefängnis «honoriert» werden.

Wie wärs mit 20 Jahren für Bundesratsbeleidigung – plus 25'000 Franken Strafe? Oder dörfs es bitzeli meh si?

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