Ringen um Witwenrente
Bundesrat will sparen – ausser bei sich selber

Für das gemeine Volk soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Für Angehörige von Bundesräten und Ehemaligen aber gelten andere Regeln.
Publiziert: 04.01.2024 um 09:15 Uhr
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Aktualisiert: 04.01.2024 um 16:03 Uhr
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Lebenslange Renten für Verwitwete soll es nach dem Willen des Bundesrates nicht mehr geben. (Symbolbild)
Foto: imago/Future Image

Der Bundesrat will bei Witwen sparen. Rund eine Milliarde Franken im Jahr. Für die Hinterbliebenen werden die lebenslangen Renten gestrichen. Sogar schon laufende Renten sind nicht garantiert. Wer bei Einführung der Reform jünger als 55 Jahre ist, kann seine bisherige Rente verlieren.

Die Regierung will die Regeln so der veränderten «gesellschaftlichen Realität» anpassen. Schliesslich sei das Frauenbild, auf dem sie basieren, überholt. Es gehe davon aus, dass Frauen in finanzielle Not geraten, wenn der Ernährer stirbt – egal, ob sie Kinder betreuen oder nicht.

142’000 Franken auch für kinderlose Witwen

Daher bekommen heute auch kinderlose Witwen eine Rente – im Gegensatz zu Witwern. Das hat der Schweiz eine Rüge des Europäischen Gerichtshofs wegen Männerdiskriminierung eingetragen. Nun will der Bundesrat das Gesetz anpassen, damit Frauen und Männer künftig gleichbehandelt werden.

Ab 2026 soll es die Hinterlassenenrente noch bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes geben. Stirbt der Partner oder die Partnerin danach, will der Bund noch eine zweijährige Übergangsrente zahlen.

Anders aber sieht das bei den Magistratspersonen selber aus: Bei amtierenden oder zurückgetretenen Bundesräten, Bundesrichterinnen oder Bundeskanzlern spiele die veränderte «gesellschaftliche Realität» offenbar keine Rolle, schreiben die Zeitungen von Tamedia. Auch sei hier künftig keine Einschränkung «auf die Betreuungs- und Erziehungszeit» vorgesehen.

Vielmehr solle weiter gelten: Stirbt ein amtierendes oder ehemaliges Bundesratsmitglied, erhält die Partnerin oder der Partner eine Hinterlassenenrente von jährlich rund 142’000 Franken – egal ob mit oder ohne Kinder.

Für Bundesräte gelten andere Regeln

So soll den Angehörigen amtierender und ehemaliger Bundesratsmitglieder ein Leben ohne finanzielle Sorgen garantiert werden. Gekürzt werden soll die Rente nur, wenn sie zusammen mit einem allfälligen weiteren Einkommen den Betrag von jährlich 236’500 Franken übersteigt – ein halber Bundesratslohn.

Der Bundesrat wolle mit der neuen Regelung die Ungleichbehandlung der Geschlechter in der AHV beseitigen, argumentiert die Bundeskanzlei gegenüber den Zeitungen von Tamedia. Bei den Hinterlassenenrenten der Magistratspersonen aber gebe es heute keine solche Ungleichbehandlung.

Zudem seien Ruhegehälter und Hinterlassenenrenten bei Bundesräten mit den AHV-Renten «nur bedingt vergleichbar». Das zeige sich etwa daran, dass sie je nach Zusatzeinkommen gekürzt würden.

Komme hinzu: Das Parlament habe die Verordnung über die Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen erlassen, nicht der Bundesrat. Also wäre es an ihm, allfällige Änderungen vorzunehmen.

Bundesräte kosten vor allem nach ihrem Rücktritt

Gerade die Ruhegehälter ehemaliger Bundesräte führten im Parlament schon öfter zu Diskussionen. Sie entsprechen der Hälfte eines Bundesratslohns – also etwa 236’500 Franken pro Jahr. Weil sie sofort nach dem Rücktritt ausbezahlt werden, geht das für den Bund ins Geld.

Gemäss den Zeitungen von Tamedia gab der Bund 2022 dafür inklusive Hinterlassenenrenten 4,3 Millionen Franken aus – mehr als für die Löhne der amtierenden Bundesräte.

Der Bundesrat wehrt sich in einer Stellungnahme gegen diese Darstellung: Während es bei der Witwenrente, die nun abgeschafft wird, um die AHV gehe, gehe es bei der bundesrätlichen Witwenrente um die Altersvorsorge in der zweiten Säule.

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Das heisst: AHV-Witwenrente bekommen auch kinderlose Bundesrats-Witwen nicht mehr. Und in der zweiten Säule gibt es auch für die breite Bevölkerung eine Witwenrente. Diese fällt in der Regel aber deutlich kleiner aus als jene für die Hinterbliebenen von Bundesratsmitgliedern. (dba/sf)

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