Wie konnte die geheime Ermittlungsakte an die Öffentlichkeit gelangen? Diese Frage stellt sich, seit die «Weltwoche» vor Kurzem detailreich über den Fall der versuchten Erpressung gegen Bundesrat Alain Berset (49) berichtete. Der ehemalige SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli (61) zitierte in seinem Artikel aus Dokumenten, die streng unter Verschluss sind.
Auf der Spur des Lecks
Nun setzt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eine Sonderermittlerin oder einen Sonderermittler ein, um das Leck zu finden. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass jemand aus der Bundesanwaltschaft oder vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Akte weitergegeben hat.
Noch steht nicht fest, wer im Fall ermitteln wird. Eine geeignete Person werde so rasch wie möglich mit der Aufgabe betraut, teilt die AB-BA mit.
GPK soll untersuchen
Der Erpressungsfall selbst ist juristisch abgeschlossen. Die Frau, die Berset zu erpressen versucht hatte, ist per Strafbefehl verurteilt worden. Es soll sich dabei um eine frühere Affäre des Bundesrats handeln. Berset hatte sich bereits bei Bekanntwerden des Falls vor einem Jahr nicht dazu äussern wollen. Auch jetzt schweigt er.
In der «Weltwoche» wurde der Vorwurf erhoben, Berset habe seine private Angelegenheit auf Staatskosten bereinigt. Handfeste Beweise dafür fehlen jedoch. SVP-Nationalrat Alfred Heer (59) hat nun angekündigt, die Angelegenheit in die Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu bringen. (lha)