Um 7:40 wurde die Täterin verhaftet
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Strafbefehl zeigt:Frau wollte Berset mit Fotos erpressen

Rund um die versuchte Bundesrats-Erpressung
Private Limousinen-Fahrt Bersets sorgt für Wirbel

Innenminister Alain Berset wird vorgeworfen, für eine private Fahrt vom Ausland aus die Bundesratslimousine verwendet zu haben. Doch verboten ist das nicht.
Publiziert: 19.09.2021 um 21:24 Uhr
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Aktualisiert: 20.09.2021 um 11:35 Uhr
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Bundesrat Alain Berset ist mit Kritik konfrontiert, weil er das Repräsentationsfahrzeug für eine private Fahrt aus dem Ausland genutzt haben soll.
Foto: Keystone

Juristisch ist der Fall längst abgeschlossen. Doch die versuchte Erpressung von Bundesrat Alain Berset (49) und der Hintergrund des Erpressungsfalls sorgen weiterhin für Schlagzeilen.

Nach der «Weltwoche» legt die «NZZ am Sonntag» nach. Der Vorwurf wird geäussert, dass der Innenminister 2012 unzulässigerweise die Bundesratslimousine genutzt haben könnte. Und zwar, um nach einem privaten Wochenendtrip in den Schwarzwald mit der Frau, die ihn später erpressen wollte, zurück nach Bern zu gelangen. An dem besagten Sonntag waren Abstimmungen und Berset musste gegen Abend an einer Medienkonferenz auftreten.

War die private Fahrt rechtens?

Der Zeitung wurden offenbar detaillierte Angaben über An- und Abreise sowie Aufenthalt des Bundesrats in Deutschland zugespielt. Demnach sollen Berset und die Frau mit dem Zug angereist sein. Für die Heimreise habe sich der Bundesrat den Dienstwagen bestellt.

Gegenüber der «NZZ am Sonntag» bezeichnet dies ein ehemaliger Sprecher eines alt Bundesrats, der nicht namentlich genannt wird, als unzulässig. Das Repräsentationsfahrzeug sei nur für amtliche Fahrten in der Schweiz vorgesehen.

Auch Ehepartner und Kinder dürfen Chauffeur bestellen

Das stimmt so allerdings nicht. Gemäss dem Aide-Mémoire des Bundesrats, in dem die Rechte und Pflichten festgehalten sind, dürfen Regierungsmitglieder das sogenannte Repräsentationsfahrzeug samt Chauffeur während ihrer Amtsausübung auch für Privatfahrten nutzen – im In- und Ausland. Unter «Amtsausübung» wird laut Bundeskanzlei die gesamte Amtszeit verstanden.

Bei Privatreisen ins Ausland muss der Bundesrat laut Regelung aber für Kost und Logis der Chauffeuse aufkommen. Das Benzin geht hingegen auf Staatskosten. Auch die Ehepartner, Eltern und Kinder eines Bundesrats dürfen den Chauffeur bestellen – aber nur, wenn die Fahrt «im Zusammenhang mit offiziellen Verpflichtungen der Magistratsperson» steht.

GPK nimmt sich nun der Affäre an

Bereits die «Weltwoche» hatte den Vorwurf in den Raum gestellt, dass Berset in der Erpressungsaffäre Privates auf Staatskosten geregelt haben soll. Blick kann die Anschuldigungen nicht überprüfen, da sich das Wochenmagazin auf geheime Strafakten bezieht. Involvierte weisen sie zurück. Bundesrat Berset und sein Sprecher äussern sich mit Verweis auf das abgeschlossene Strafverfahren nicht weiter zur Sache.

Die Causa Berset wird nun ein Fall für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Parlaments. GPK-Präsident Alfred Heer (59) hatte angekündigt, den Vorwürfen nachgehen zu wollen. Die Bundesanwaltschaft forderte derweil die Einsetzung eines Sonderermittlers, um herauszufinden, ob die geheimen Informationen möglicherweise durch ein Leck bei den Bundesermittlern an die Medien gelangt sind. (lha)

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