Den Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen gibt es seit 1996. Eingeführt wurde er als vorübergehende Massnahme zur Stützung der kriselnden Hotelbranche. Inzwischen wurde der Sondersatz sechsmal verlängert, das letzte Mal bis 2027.
Logiernächte auf Höchststand
Der Bundesrat begründet sein Nein mit der positiven Entwicklung des Tourismus. Die Zahl der Logiernächte sei im vergangenen Jahr auf einen neuen Höchststand von fast 42 Millionen gestiegen, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Die Aussichten für den Tourismus seien zudem positiv.
Müssten Beherbergungsbetriebe Mehrwertsteuer nach Normalsatz - heute 8,1 Prozent - bezahlen, brächte das dem Bund zusätzliche 270 Millionen Franken im Jahr ein, schreibt der Bundesrat. Bei einer Verlängerung des Sondersatzes müsste dieser Betrag ab 2028 kompensiert werden.
Planungssicherheit Hotelleriebetriebe
Die Forderung, den Sondersatz zu verlängern, haben Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy und SVP-Ständerätin Esther Friedli mit je einer Motion gestellt. In beiden Räten unterstützen Mitglieder von SVP, FDP und Mitte die Motionen. Als Nächstes entscheiden die beiden Kammern darüber.
Die Motionen werden mit der Planungssicherheit für die Hotelleriebetriebe begründet. Eine definitive Festlegung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen schaffe Planungssicherheit. Angesichts des Anteils an ausländischen Gästen sei der Tourismus eine Exportbranche, erbringe seine Leistungen aber im Inland.