Verbände sehen «Etikettenschwindel»
Umweltminister Rösti präsentiert neues Gentech-Gesetz

Umweltminister Albert Rösti präsentiert ein neues Spezialgesetz für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweiz. Der Bundesrat plant eine behutsame Öffnung des Marktes mit aus seiner Sicht strengen Kriterien. Doch Umweltverbände wehren sich bereits.
Publiziert: 02.04.2025 um 14:39 Uhr
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Aktualisiert: 08:07 Uhr
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Bundesrat Albert Rösti präsentiert Spezialgesetz zu neuen Pflanzenzüchtungen.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Bundesrat plant neue Regulierung für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweiz
  • Vier Kriterien für zugelassene Pflanzenzüchtungen, darunter kein transgenes Erbmaterial
  • Gentech-Moratorium seit 2005 in Kraft, zuletzt um weitere fünf Jahre verlängert
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Bald soll auch der Schweizer Markt von gentechnisch veränderten Pflanzen profitieren. Am Mittwoch präsentierte Umweltminister Albert Rösti (57) dafür ein neues Spezialgesetz, das der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausarbeiten musste.

Doch die «Gentechnik» erwähnt Rösti nur am Rande. Er spricht lieber von «neuen Züchtungstechnologien» – und erzürnt damit Gegnerinnen und Gegner.

Bund will «risikobasiert» vorgehen

Mit den neuen Pflanzenzüchtungen könnten zum Beispiel Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft reduziert und die Widerstandsfähigkeit von Nutzpflanzen gegenüber Trockenheit erhöht werden, argumentiert der Bundesrat. Er wolle bei seinem Gesetzesvorschlag aber sehr wohl «risikobasiert» vorgehen, teilt er mit. Und die Bedenken der Bevölkerung zur Gentechnik will er genauso ernst nehmen.

Es sei also eine «behutsame Öffnung», schreibt die Landesregierung. Sie orientiere sich zwar am Vorschlag der Europäischen Kommission, sehe jedoch stärkere Kontrollmechanismen vor. Auch die EU ringt aktuell um eine Liberalisierung des Gentech-Marktes.

Unter die vom Bundesrat geplante Regulierung sollen dabei nur Pflanzen fallen, die folgende vier Kriterien erfüllen:

  • Sie wurden mit «neuen Züchtungstechnologien» hergestellt. Darunter versteht der Bundesrat, dass nur gezielte Veränderungen des Erbguts erlaubt sein sollen.
  • Die Pflanzenzüchtungen dürfen kein transgenes Erbmaterial enthalten. Dies bedeutet, dass nur Erbgut derselben Art verwendet werden darf. Oder noch einfacher: Ein Gen, um Weizen widerstandsfähiger gegen Trockenheit zu machen, darf nur aus einer anderen Weizensorte stammen – und nicht etwa aus Mais oder einer Tomate.
  • Die neue Züchtung muss landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen.
  • Die Pflanze muss zudem einen Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten bringen

Verein will mit Initiative Moratorium beibehalten

Zudem sollen Züchtungen auch einer Umweltrisikobeurteilung unterzogen werden, sofern noch keine vergleichbare Gentechnik-Pflanze als sicher beurteilt wurde. Auch ist bei Produkten eine Kennzeichnungspflicht vorgesehen. Wie diese formuliert sein wird, scheint jedoch noch offen. Die Produkte müssen zudem getrennt von nicht gentechnisch veränderten Waren verarbeitet und transportiert werden.

Die Umweltverbände zeigen sich von Röstis Vorschlag wenig begeistert. Der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel, der zahlreiche Verbände vereint, warnt etwa vor einem «Etikettenschwindel». Die Gegnerinnen und Gegner sammeln aktuell Unterschriften für die Lebensmittelschutz-Initiative, die das Gentech-Moratorium in der Schweiz beibehalten will, solange der Bund keine strikte Regulierung der Gentechnik zum Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellt.

Das Moratorium gilt seit 2005 für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Waldwirtschaft. Als es Ende 2021 zum vierten Mal verlängert wurde, erteilte das Parlament dem Bundesrat auch gleich den Auftrag für eine Liberalisierung. In der Frühjahrssession wurde das Moratorium nun um weitere fünf Jahre verlängert, damit genügend Zeit für die Umsetzung besteht.

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