Wahlfreiheit für Konsumenten
Neue Volksinitiative will gentechfreie Lebensmittel

Eine neue Volksinitiative fordert Wahlfreiheit für Konsumentinnen und Konsumenten und für Produzenten für oder gegen mit Gentechnik hergestellte Lebensmittel. Die Initiantinnen und Initianten fordern eine Regelung, die dereinst das Gentech-Moratorium ablösen soll.
Publiziert: 03.09.2024 um 13:53 Uhr
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Aktualisiert: 03.09.2024 um 14:29 Uhr
Der frühere Zürcher Regierungsrat Martin Graf (im Vordergrund) und weitere Vertreterinnen und Vertreter des Komitees stellen die neu lancierte Lebensmittelschutz-Initiative in Bern den Medien vor.
Foto: ANTHONY ANEX
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Eine neue Initiative fordert nach dem Auslaufen des Gentech-Moratoriums weiterhin Kontrolle über gentechnisch veränderte Organismen. Mit einer Wahlfreiheit für Konsumenten und Produzenten sowie einer Bewilligungs- und Kennzeichnungspflicht wollen sie gentechnisch veränderte Organismen in Schranken halten.

Am Dienstag ist dazu die Initiative «Für gentechnikfreie Lebensmittel (Lebensmittelschutz-Initiative)» lanciert worden. Hinter dem Begehren steht der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel. Bis zum 3. März 2026 müssen die für das Zustandekommen nötigen 100'000 gültigen Unterschriften beisammen sein.

«Klarer und restriktiver Rahmen»

«Wir wollen einen klaren und restriktiven Rahmen für jede heutige und künftige Form der Gentechnik», sagte Martin Graf, ehemaliger Zürcher Regierungsrat der Grünen und Mitglied des Initiativkomitees, am Dienstag in Bern vor den Medien.

Die Initiative fordert Wahlfreiheit für Konsumentinnen und Konsumenten, den Schutz der gentechfreien Landwirtschaft und Sicherheit angesichts der Risiken, die die Gentechnik in ihren Augen bringt, namentlich für die Bio-Landwirtschaft.

Urs Brändli, Präsident von Bio Suisse, nannte ein Beispiel: Pollen könnten von Gentechnik-Feldern auf biologisch bewirtschaftete Felder übertragen werden. Einem Biobetrieb drohe bei einer solchen Kontaminierung die Deklassierung seiner Ernte und allenfalls sogar eine neue Umstellungsphase.

Kennzeichnungspflicht gefordert

Um die Wahlfreiheit für Konsumierende zu gewährleisten, verlangt die Initiative eine Kennzeichnungspflicht und zugunsten der Sicherheit eine Bewilligungspflicht. In die Verantwortung nehmen will das Komitee auch den Bund: Er muss eine gentechnikfreie landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Produktion gewährleisten.

Auch die Forschung und Züchtung soll er unterstützen müssen. Das soll sicherstellen, dass es weiterhin gentechnikfreie Produktion und Forschung gibt. Die Kosten für das Nebeneinander von herkömmlicher respektive biologischer Landwirtschaft und mit Gentechnik arbeitenden Produzenten sollen die Gentech-Produzenten tragen müssen. Haftungsrisiken müssten bei den Herstellern liegen.

Das Komitee pocht zudem auf genetische Vielfalt. Die Patentierung von Saatgut führe zu einer genetischen Verarmung des Saatgutes, gab SP-Nationalrätin Martina Munz (SH), Präsidentin der Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG), zu bedenken. Ohne Gentechnik gezüchtete Lebewesen sollen gemäss Initiative nicht patentiert werden dürfen.

Gleiche Vorgaben für Gentechnologie verlangt die Initiative für die neuen genomischen Verfahren. «Denn auch die neue Gentechnik ist Gentechnik», schreiben sie dazu. Mit der Initiative wollen sie angesichts einer bevorstehenden Gentechnik-Liberalisierung Leitplanken setzen.

Chemiekonzerne machen Druck

Vier global tätige Chemie- und Saatgut-Konzerne machten ziemlich Druck, um in Europa gentechnisch veränderte Organismen anbauen und verkaufen zu dürfen, stellte Graf fest. «Der Druck der Interessen auf die Politik ist hoch, und die Politik reagiert mit Hektik statt mit nüchterner Kompetenz.»

Das seit Ende 2005 geltende und bisher viermal verlängerte Gentech-Moratorium dauert zwar bis Ende 2025. Doch eine Lockerung steht im Raum: Das Parlament forderte vom Bundesrat Regeln, wie gentechnisch veränderte Organismen ohne artfremdes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden können.

Der Bundesrat beabsichtigt mit Blick auf die Skepsis in der Bevölkerung, bei einer allfälligen risikobasierten Zulassung neuer Züchtungstechnologien behutsam vorzugehen. Er will sich am Verfahren in der EU orientieren, aber stärkere Kontrollmechanismen einbauen. Dazu kündigte er für den laufenden Sommer eine Vernehmlassung an.

Bis die von der Lebensmittelschutz-Initiative verlangte Verfassungsänderung in Kraft ist, soll das Gentech-Moratorium nach dem Willen der Initianten weiterbestehen. Die Initiative wird vom Verein für gentechnikfreie Lebensmittel getragen. Unter den unterstützenden Organisationen sind Bio Suisse, Greenpeace, Swissaid, die Kleinbauern-Vereinigung und die SAG. Ausserdem haben sich nach Angaben des Komitees rund 25'000 Einzelpersonen hinter die Initiative gestellt.

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