Nach dem deutlichen Ja zur 13. AHV-Rente legte SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) am Mittwoch nun ihre Pläne vor, wie sie die Initiative umsetzen will: über Lohnprozente und Mehrwertsteuer. Die verschiedenen Finanzierungsvarianten haben unterschiedliche Konsequenzen.
Was würde ohne Massnahmen passieren?
Würde die 13. AHV-Rente mit dem heutigen System bezahlt und bliebe der Bundesbeitrag für die AHV wie heute bei 20,2 Prozent, wäre das Umlageergebnis der ersten Säule bereits 2026, im Jahr der Einführung der Zusatzrente, negativ. Das Minus würde bis ins Jahr 2033 auf 7,3 Milliarden Franken anwachsen. Der AHV-Fonds könnte im selben Jahr noch 45 Prozent der laufenden Renten abdecken. Im Jahr 2037 wäre der AHV-Fonds dann leer. Sprich: Der Bund kann nicht einfach abwarten.
Woher sollen die Mehreinnahmen kommen?
Der Bundesrat sieht zwei Varianten zur Finanzierung der AHV vor: Entweder sollen die Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte steigen, oder ein Mix von zusätzlichen 0,5 Lohnprozentpunkten und einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte soll zum Tragen kommen. Beide Varianten würden Milliarden in die Kassen spülen.
Was soll mit dem Bundesbeitrag an die AHV geschehen?
In allen vorgestellten Varianten soll der Bundesbeitrag für die AHV von heute 20,2 Prozent auf 18,7 Prozent gesenkt werden. Diese Regel soll so lange gelten, bis die nächste AHV-Reform in Kraft tritt. Um den tieferen Bundesbeitrag zu kompensieren, schlägt der Bundesrat ebenfalls zwei Varianten vor: Die erste sieht vor, das Geld dem AHV-Fonds zu entnehmen. Der AHV-Fonds könnte in diesem Fall im Jahr 2033 noch 84 Prozent der laufenden Renten abdecken. Die zweite Variante will mehr Einnahmen: Entweder sollen die Lohnbeiträge um zusätzliche 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. In diesem Fall wäre der AHV-Fonds im Jahr 2033 zu 96 Prozent gefüllt. Wenn die Lohnbeiträge um zusätzliche 0,1 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um zusätzliche 0,2 Prozentpunkte steigen würden, dann betrüge der Fondsstand im Jahr 2033 rund 99 Prozent.
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Was geschieht danach?
Der Bundesrat präsentiert bis Ende 2026 eine neue AHV-Reform für die 2030er-Jahre. Dann sollen auch strukturelle Massnahmen wie die Erhöhung des Rentenalters sowie weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die nicht kurzfristig realisiert werden können, nochmals geprüft werden.
Wer entscheidet?
Der Bundesrat will bis im Herbst die Botschaft zur Finanzierung der 13. AHV-Rente vorlegen. Danach ist das Parlament am Zug. Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Gesetzesanpassungen per Anfang 2026 in Kraft treten können, auch wenn es bei der Finanzierung zu Verzögerungen kommen sollte oder diese in einer allfälligen Volksabstimmung abgelehnt würden. (SDA/oco)