Untersuchung zeigt Lücken auf
Asylsuchende sind gesundheitlich zu wenig betreut

Asylsuchende in Zentren des Bundes sowie in von den Kantonen geführten Kollektivunterkünften haben zwar übers Ganze gesehen den vorgeschriebenen Zugang zur Gesundheitsversorgung. Noch gibt es aber Lücken. Das zeigt eine Evaluation im Auftrag des Bundes.
Publiziert: 24.08.2023 um 14:09 Uhr
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Asylsuchende in Zentren des Bundes sowie in von den Kantonen geführten Kollektivunterkünften haben zwar übers Ganze gesehen den vorgeschriebenen Zugang zur Gesundheitsversorgung.
Foto: Keystone

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlichte den Bericht am Donnerstag auf seiner Internetseite. Erstellt hat ihn das Basler Büro BSS für volkswirtschaftliche Beratungen. In den kantonalen Kollektivunterkünften fanden die Autorinnen und Autoren eine heterogenere Situation vor als in den Bundesasylzentren.

Nicht überall waren Pflegefachpersonen verfügbar, auch wegen unbesetzter Stellen. Waren Pfleger und Pflegerinnen verfügbar, brauchten sie viel Zeit für Administratives.

Personal soll besser ausgebildet werden

Der Bericht empfiehlt, dass nicht die Zentren, sondern separate Leistungserbringer die Pflegefachleute anstellen. Nicht erreicht ist auch das Ziel, Mitarbeitende in den Zentren für Gesundheitsfragen zu schulen. Hier wird zur obligatorischen Weiterbildung geraten.

Aus sprachlichen Gründen oft schwierig sind medizinische Gespräche mit Asylsuchenden. In kantonalen Zentren fehle es an der Finanzierung für Dolmetscherdienste, und für viele Sprachen seien Dolmetscher oder Dolmetscherinnen nicht verfügbar, heisst es im Bericht. Er empfiehlt, den Einsatz geeigneter IT-Tools zu prüfen.

Ebenso stellten die Studienautoren fest, dass medizinische Dossiers von Asylsuchenden nicht immer gemäss Vorgaben von den Bundesasylzentren in kantonale Unterkünfte weitergereicht werden.

Flüchtlingshilfe begrüsst Empfehlungen

Angesprochen wurde in den von BSS geführten Interviews auch Diphterie unter Asylsuchenden. Die Verantwortlichkeiten beim Management einer solchen ansteckenden Krankheit sei nicht einheitlich geregelt, Zuständigkeiten nicht immer klar. Im August 2022 gab es im Bundesasylzentrum Zürich Diphterie-Erkrankungen.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe begrüsste in einer Mitteilung die Empfehlungen. Kollektiv untergebrachte Asylsuchende müssten Zugang zu einem Arzt oder einer Ärztin erhalten, wenn sie das wünschen, fordert sie. Gesundheitsinformationen ihrer Mandanten seien auch für ihr Verfahren und ihre Rechtsvertreter wichtig. (SDA)

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