Streit um Kosten
So stark belasten Asylsuchende das Gesundheitswesen

Zum ersten Mal zeigen Zahlen, die dem «Beobachter» vorliegen, was die Gesundheit von Asylsuchenden kostet. Die Rechte kritisiert «Luxusmedizin», die Linke sieht keinen Handlungsbedarf.
Publiziert: 01.07.2023 um 17:55 Uhr
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Aktualisiert: 03.07.2023 um 09:09 Uhr
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Asylsuchende bleiben rund 70 Tage in der Obhut des Bundes. Versichert sind sie im CSS-Hausarztmodell.
Foto: Keystone
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Gian Signorell
Beobachter

In der Asyldebatte beschäftigen die Gesundheitskosten von Asylbewerbern vor allem die rechtsbürgerlichen Kreise. Bislang gab es dazu keine Daten. Eine Aufschlüsselung der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung nach Aufenthaltsstatus und Nationalität sei derzeit nicht möglich, antwortete der Bundesrat im August 2021 auf eine entsprechende Anfrage von SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi. Nun hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) zum ersten Mal und exklusiv für den Beobachter Daten dazu bereitgestellt. Möglich wurde dies, weil der Krankenversicherer CSS seit Juni 2019 schweizweit alle asylsuchenden Personen, die sich in den Bundesasylzentren (BAZ) aufhalten, im Hausarztmodell in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufnimmt.

Das SEM konnte auf diese Daten zugreifen. Verglichen wurden die Kosten der von den Asylsuchenden beanspruchten medizinischen Leistungen mit den durchschnittlichen Kosten der Bevölkerung.

Daten bilden nur kleinen Zeitraum ab

Die Auswertung zeigt kein einheitliches Bild. In den Jahren 2020 und 2021 lagen die Kosten der asylsuchenden Personen 27 Prozent beziehungsweise 23 Prozent höher als in der übrigen Bevölkerung. 2022 hingegen waren sie 4 Prozent tiefer.

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In absoluten Zahlen verursachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Obhut des Bundes im Jahr 2020 pro Person durchschnittliche Kosten von 1070 Franken. Im Jahr 2021 waren es 921 Franken, 2022 814 Franken. Nicht enthalten sind Zahnarztkosten, Kosten für nicht rezeptpflichtige Medikamente sowie für gewisse nichtärztliche Therapien.

«Asylsuchende bleiben im Durchschnitt nach ihrer Ankunft rund 70 Tage in der Obhut des Bundes und benötigen vor allem in dieser Zeit gesundheitliche Behandlungen. Wir haben nur Daten zu diesem Zeitraum», sagt Samuel Wyss vom SEM. Die Hochrechnung aufs Jahr entspreche deshalb kaum den effektiven Jahreskosten. Der Betrag dürfte eher zu hoch sein.

Es sei nachvollziehbar, dass Asylsuchende im Schnitt öfter zum Arzt gehen müssten. Eine Flucht vor Armut und Verfolgung gefährde sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit. Aber: «Die Kosten sinken offenbar seit 2019 kontinuierlich», kommentiert SP-Nationalrätin Samira Marti die SEM-Auswertung.

«Kostenunterschiede finden wir bei vielen Gruppen von Versicherten. Ältere Personen verursachen höhere Kosten als jüngere, Extremsportler mehr als der Rest der Bevölkerung. Unser Gesundheitssystem beruht wesentlich auf der gesellschaftlichen Solidarität, die sich über die Grenzen von Alter, Herkunft und Lebensstil hinweg erstreckt», so Marti.

Viel kritischer beurteilt SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi die Ergebnisse. Es sei zwar positiv zu werten, dass endlich erste Daten vorlägen. Die Auswertung zeige aber nur die halbe Wahrheit, denn die Population der asylsuchenden Personen sei jünger und männlicher als der Rest der Bevölkerung.

Die Gruppe der jungen Männer verursache in der durchschnittlichen Bevölkerung die geringsten Kosten. «Hier vergleicht man Äpfel mit Birnen. Würde man den Effekt der ungleichen Altersverteilung herausrechnen, fiele das Ergebnis noch viel schlimmer aus», sagt Aeschi.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider müsse jetzt handeln: «Es braucht für Asylbewerber eine abgespeckte Version der Krankenversicherung», fordert der SVP-Nationalrat. Bezahlt werden sollen in Zukunft nicht mehr alle Leistungen, sondern nur mehr eine «lebensnotwendige medizinische Grundversorgung» statt der «Luxusvariante». Auf welche Leistungen verzichtet werden könne, müsse genauer abgeklärt werden.

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Keine «Luxusmedizin» in der Grundversicherung

Kein Verständnis für diese Forderung hat der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). «Eine Differenzierung auf der Basis des Aufenthaltsstatus widerspricht den medizinethischen Grundsätzen unserer Standesordnung», so ein Sprecher. Zudem gebe es in der Grundversicherung keine Luxusdienstleistungen. Für solche sei die Zusatzversicherung da.

Auch Samira Marti sieht aufgrund der SEM-Auswertung keinen Handlungsbedarf. Es sei wichtig, dass Schutzsuchende die benötigte medizinische und psychologische Versorgung bekämen.

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