Gut eine Woche nach Beginn ist die Wolfsjagd in Graubünden vorerst abgeblasen. Umweltverbände haben vergangenen Freitag eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Abschüsse eingelegt. Bis sie geprüft ist, ist die Jagd auf den Wolf im Kanton gestoppt.
Auch im Wallis dürften die Jäger zurückgepfiffen werden. Pro Natura, WWF und BirdLife werden auch gegen Abschussverfügungen in diesem Kanton Beschwerde einreichen. Weil man die Unterlagen später als von den Bündner Behörden erhalten habe, sei man derzeit noch daran, diese genau zu prüfen, sagt WWF-Sprecher Jonas Schmid. Spätestens am Mittwoch dürfte auch im Wallis vorübergehend Schluss sein mit der Wolfsjagd.
«Genereller Stopp hat uns überrascht»
Die Umweltorganisationen wehren sich nicht gegen sämtliche Wolfsabschüsse. Die Verbände haben, wie jetzt bekannt wird, in Graubünden nur gegen den Abschuss von vier der acht Rudel Widerspruch eingelegt. Im Wallis will man drei der sieben Abschussverfügungen vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen.
Bundesrat Rösti erteilt Jagdbefehl
Aus Sicht der Organisationen ist der Abschuss dieser Rudel unverhältnismässig. Das Parlament habe klar festgehalten, dass der Abschuss ganzer Rudel die absolute Ausnahme bleiben müsse und nur bei Rudeln angewandt werden dürfe, die «ausser Kontrolle» geraten seien, begründen sie ihren Widerstand. «Entgegen den Zusicherungen des Bundesrates sind nun sogar Abschüsse von ganzen Rudeln bewilligt worden, die nur sehr wenige Nutztiere gerissen haben.»
Kanton wurde überrumpelt
Der Kanton Graubünden teilt auf Anfrage mit, dass die Order, die Wolfsjagd vorübergehend ganz einzustellen, vom Gericht gekommen sei. Man habe erst heute erfahren, dass nur gegen einen Teil der Abschussverfügungen Beschwerde eingereicht worden ist. Die Beschwerde liegt den Bündner Behörden selbst bislang nicht vor.
Es ist davon auszugehen, dass die Jagd auf die anderen Rudel, gegen deren Abschuss keine Beschwerde einging, bald wieder erlaubt sein dürfte. Das Gericht selbst äussert sich nicht dazu. Man werde nun «weitere Verfahrensanordnungen treffen», heisst es lediglich. (lha)