Beschwerdeflut könnte Wolfs-Abschusspläne stoppen
Massive Kritik an Röstis Jagdbefehl

Albert Röstis Jagdbefehl auf die Wölfe stösst bei den Kantonen auf Kritik. Seine Abschusspläne seien willkürlich – und könnten darum vom Gericht gestoppt werden. So blockiere Rösti womöglich eine sinnvolle Wolfsregulierung.
Publiziert: 06.10.2023 um 19:40 Uhr
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Aktualisiert: 10.10.2023 um 08:57 Uhr
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Der Widerstand ist gross: Die Kampagnenorganisation Campax hat eine Petition mit rund 48'000 Unterschriften gegen die Wolf-Abschusspläne des Bundes eingereicht.
Foto: keystone-sda.ch

Die Pläne von Umweltminister Albert Rösti (56) bleiben heftig umstritten. Sein Bundesamt für Umwelt (Bafu) will einem Grossteil der Wölfe im Land den Garaus machen. Während SVP und Bauern das kräftig unterstützen, sind die Umweltverbände entsetzt.

Doch nicht nur sie: Auch die Kantone üben heftige Kritik. Heute leben bei uns rund 300 Wölfe in 31 Rudeln. Davon sollen bis auf zwölf Rudel alle ausgerottet, der Bestand soll somit um 70 Prozent zusammengeschossen werden – präventiv, ohne dass auch nur einer dieser Wölfe zuvor Nutztiere wie Schafe oder Rinder gerissen hat. So sieht es der Entwurf zur neuen Jagdverordnung vor, die im Dezember in Kraft treten soll.

«Könnte vor Gericht nicht standhalten»

Die Kantone befürchten aber, dass präventive Abschüsse vor Gericht wenig Chancen hätten. «Den gesamtschweizerischen Schwellenwert nun willkürlich bei zwölf Wolfsrudeln festzulegen, das entspricht weder den wissenschaftlichen Artenschutzüberlegungen der Berner Konvention beziehungsweise der Alpen-Konvention, noch entspricht es den bisherigen Ausführungen des Bundesrates», betont die Direktorenkonferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) in ihrer Stellungnahme.

Bis anhin habe der Bund immer erklärt, dass es mindestens 20 Rudel brauche, um die Art zu erhalten, so die Kantone weiter. Plötzlich aber senke das Bafu den Schwellenwert auf nur noch zwölf Rudel – ohne jede Erklärung. Der Fortbestand des Wolfs sei so mittel- bis langfristig nicht gewährleistet, was der Berner Konvention widerspreche.

Und die Konferenz der zuständigen Regierungsräte betont weiter: «Damit laufen die Kantone Gefahr, dass ihre Verfügungen vor Gericht nicht standhalten und somit die gesamte Regulierung blockiert wird.»

Dieses Risiko ist möglicherweise auch Röstis Umweltdepartement bewusst. Auf entsprechende Fragen geht es derzeit aber nicht ein. Im Moment würden die eingegangenen Vernehmlassungsantworten ausgewertet, erst dann werde der Bundesrat definitiv über die Verordnung entscheiden. Bis dahin will sich das Departement zur geplanten Tötung von 19 Wolfsrudeln nicht äussern.

Behörden auf die Finger schauen

Und die Umweltverbände? Für sie könnten Beschwerden eine grosse Chance sein, gegen die von den Kantonen zu erlassenden Abschussverfügungen vorzugehen und so die Pläne des Bundes zu durchkreuzen. «Wir werden sicher die Verfügungen der Kantone jeweils überprüfen», sagt Sara Wehrli von Pro Natura gegenüber Radio SRF.

Ansonsten zeigen sich die Umweltverbände vorerst zurückhaltend. Es gehe nun vorab darum, den umstrittenen Verordnungsentwurf noch zu korrigieren und «die willkürlichen Abschussquoten» zu verhindern. Sie weichen der Frage aus, ob sie mit einer Beschwerdeflut dem Wolfs-Massaker Einhalt gebieten wollen.

Doch warum wehren sich die Verbände nicht vehementer? Der Zeitpunkt sei politisch heikel, heisst es hinter vorgehaltener Hand. Man wolle nicht schon jetzt eine Drohkulisse aufbauen und riskieren, wie bei Energieprojekten als Verhinderer dargestellt zu werden. Doch die Umweltverbände lassen sich alle Optionen offen. (dba)

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