Diese Aussage bringt Roger Köppel in Bedrängnis
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Disziplinarverfahren eröffnet:Diese Aussage bringt Roger Köppel in Bedrängnis

Vorwurf wegen Amtsgeheimnisverletzung
Köppel greift zu Journalisten-Kniff

SVP-Nationalrat Roger Köppel soll geheime Informationen ausgeplaudert haben. Nun berät die Immunitätskommission seinen Fall. Die Chancen stehen allerdings gut, dass der «Weltwoche»-Verleger ungeschoren davonkommt.
Publiziert: 10.05.2022 um 20:10 Uhr
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Aktualisiert: 11.05.2022 um 16:09 Uhr
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Am Mittwoch wird die Immunitätskommission des Nationalrats Roger Köppel anhören und über seine Immunität entscheiden.
Foto: Keystone
Sophie Reinhardt und Daniel Ballmer

Der Fall schien glasklar. SVP-Nationalrat und «Weltwoche»-Verleger Roger Köppel (57) steht im Verdacht, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Doch: Nun könnte der Zürcher seinen Kopf plötzlich doch noch aus der Schlinge ziehen.

Am Mittwoch wird die neunköpfige Immunitätskommission des Nationalrats Köppel anhören und über seine Immunität entscheiden. Um 18 Uhr ist eine Medienmitteilung angekündigt.

Unverblümt hatte der SVPler Ende März in seiner Sendung «Weltwoche Daily» aus vertraulichen Dokumenten vorgelesen, wonach der russische Geheimdienst Uhren einer Schweizer Firma beschlagnahmt hatte. Diese Information war an die Aussenpolitische Kommission weitergegeben worden, in der Köppel Mitglied ist.

Für viele Parlamentarier ist daher klar: Köppel hat sich der Verletzung des Kommissionsgeheimnisses schuldig gemacht. Seine Kommission reichte Strafanzeige ein.

Wort für Wort zitiert

Auch für die Bundesanwaltschaft besteht «hinreichender Tatverdacht», weshalb sie die Aufhebung der parlamentarischen Immunität und damit die Aussetzung des Schutzes vor strafrechtlicher Verfolgung beantragt.

Kommissionsmitglieder gehen davon aus, dass Köppels Immunität tatsächlich aufgehoben wird. Immerhin habe er Wort für Wort aus dem Faktenblatt des Aussendepartements zitiert. Köppel liess verlauten, freiwillig auf seine Immunität verzichten zu wollen – was allerdings rechtlich nicht möglich ist.

Bisher spricht vieles für einen Schuldspruch. Doch Köppel will allen ein Schnippchen schlagen. Wie mehrere Quellen berichten, sage er nun, er habe die Dokumente in seiner Rolle als Journalist aus einer anderen Quelle erhalten – bevor sie ihm als Parlamentarier zugestellt wurden. Und als Journalist könne er das Kommissionsgeheimnis gar nicht verletzen.

Köppel selber will sich mit Verweis auf das laufende Verfahren dazu nicht äussern.

Kommt er ungeschoren davon?

Köppels Ratskollegen wollen der Erklärung nicht recht Glauben schenken. Weil der SVPler weiter bereit ist, auf seine Immunität zu verzichten, dürfte die Kommission diese tatsächlich aufheben. «Die Bundesanwaltschaft kann der Sache dann ja mal auf den Grund gehen», so ein Mitglied.

Alleine: Für die Ermittler wird es schwierig, Köppel nachzuweisen, dass seine Darstellung nicht stimmt und doch eine Geheimnisverletzung vorliegt. Und da in unserem Rechtsstaat der Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» gilt, dürfte er ungeschoren davonkommen.

Molina droht Busse

In derselben Sitzung befasst sich die Kommission auch mit der Immunität von SP-Nationalrat Fabian Molina (31). Dieser nahm im Februar an einer unbewilligten Demonstration in Zürich teil. Das trug dem ehemaligen Juso-Präsidenten eine Anzeige ein. Die Zürcher Staatsanwaltschaft beantragte ebenfalls, die Immunität des Parlamentariers aufzuheben.

Folgt die Kommission dem Begehren und tut dies dann auch die Rechtskommission des Ständerats, droht dem SPler eine Busse.

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