SP- und SVP-Nationalrat
Immunität von Köppel und Molina auf dem Prüfstand

Eine Kommission nimmt am Mittwoch die Immunität von zwei Nationalräten unter die Lupe. Mit offenem Ausgang.
Publiziert: 07.05.2022 um 18:19 Uhr
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Aktualisiert: 07.05.2022 um 22:12 Uhr
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SVP-Nationalrat Roger Köppel steht wegen einer Sendung von «Weltwoche Daily» unter Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung.
Foto: keystone-sda.ch
Simon Marti

Am Mittwochmittag geht die Sondersession des Nationalrats bereits wieder zu Ende – für die meisten Parlamentarier jedenfalls. Roger Köppel (57, SVP) und Fabian Molina (31, SP) hängen noch eine Sitzung an: Sie müssen bei der Immunitätskommission antraben. Diese neun Nationalrätinnen und Nationalräte entscheiden darüber, ob die beiden Zürcher ihren Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung verlieren. So bestätigt die Bundesanwaltschaft auf Anfrage von SonntagsBlick, dass sie die Kommission um die Aufhebung von Köppels Immunität ersucht habe. Sie betont aber ausdrücklich, dass für den SVP-Nationalrat die Unschuldsvermutung gilt.

Köppel hatte am 24. März, gestützt auf vertrauliche Kommissionsunterlagen, in seiner Sendung «Weltwoche Daily» über die Beschlagnahmung von Schweizer Uhren in Moskau berichtet. Tatsächlich hatte der russische Geheimdienst FSB die Räume einer Tochterfirma der Schweizer Uhrenmanufaktur Audemars Piguet in Moskau durchsucht und dabei Waren im Wert von mehreren Millionen Franken mitgenommen. Diese Information wurde auch an die Aussenpolitische Kommission weitergegeben, in der Köppel Mitglied ist.

Verzicht auf Immunität nicht möglich

Diese Woche nun teilte die Bundesanwaltschaft der Immunitätskommission mit, es bestehe ein «hinreichender Tatverdacht gegen Nationalrat Roger Köppel wegen Amtsgeheimnisverletzung». Das Schreiben liegt SonntagsBlick vor. Der SVP-Parlamentarier habe demnach manche Passagen «weitestgehend deckungsgleich» mit den Sätzen des vertraulichen Faktenblatts wiedergegeben.

Den «Weltwoche»-Chefredaktor dürfte der Vorwurf kaum beeindrucken. So erklärte er zwei Wochen nach der besagten Sendung, dass er den Behörden keine Steine in den Weg lege. Er verzichte freiwillig auf seine Immunität, um der Kommission die zeitraubende Sitzung und den Steuerzahlern die unnötigen Kosten zu ersparen. Dieser Verzicht ist aber nicht möglich, es braucht dafür einen Entscheid der Kommission.

Anders gelagert ist der Fall Molina. Der SPler nahm im Februar an einer Gegendemonstration gegen Rechtsextreme teil. Weil diese Kundgebung unbewilligt war, will die Zürcher Staatsanwaltschaft nun Molinas Immunität aufheben (SonntagsBlick berichtete).

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