Diese Aussage bringt Roger Köppel in Bedrängnis
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Disziplinarverfahren eröffnet:Diese Aussage bringt Roger Köppel in Bedrängnis

Wegen Amtsgeheimnisverletzung
Köppel will auf Immunität verzichten – kann das aber gar nicht

SVP-Nationalrat Roger Köppel will freiwillig auf seine parlamentarische Immunität verzichten. Das Angebot hat allerdings einen Schönheitsfehler: Das kann er gar nicht.
Publiziert: 07.04.2022 um 21:32 Uhr
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Aktualisiert: 09.04.2022 um 13:07 Uhr
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SVP-Nationalrat Roger Köppel will freiwillig auf seine Immunität verzichten. Das ist laut Parlamentsrecht allerdings gar nicht möglich.
Foto: keystone-sda.ch

Seine eigene Kommission hat Strafanzeige eingereicht: Nachdem SVP-Nationalrat Roger Köppel (57) in seinem «Weltwoche Daily»-Format zu viel ausgeplaudert hat, steht er wegen Amtsgeheimnisverletzung in der Kritik.

In der neuesten Ausgabe von Donnerstag gibt sich Köppel grossmütig: Er verzichte auf seine Immunität, damit die Vorwürfe schnell und «seriös» abgeklärt werden können. Das allerdings ist gar nicht möglich. Auf den Schutz durch die Immunität kann ein Behördenmitglied nämlich nicht von sich aus verzichten.

Verzicht ist nicht möglich

Parlaments- und Behördenmitglieder sind je nach Kontext von absoluter oder relativer Immunität geschützt. Absolute Immunität schützt Aussagen in den Räten, und kann gar nie aufgehoben werden.

Anders liegt der Fall bei der relativen Immunität. Hier kommt es darauf an, ob eine strafbare Handlung im Zusammenhang mit einem öffentlichen Amt steht. Wenn nein ist es möglich, dass die zuständigen Kommissionen im Parlament den Schutz aufheben und so eine Strafverfolgung möglich machen.

In beiden Fällen kann das Parlamentsmitglied aber nicht selbst auf den Schutz verzichten – wie es auch auf der Parlamentsseite sonnenklar heisst: «Die relative Immunität ist wie die absolute Immunität ein Funktionsschutz.» Und dabei sei ein Verzicht nicht möglich.

Informationen zu Razzia veröffentlicht

Im Fall Köppel gehen die Vorwürfe um die Frage, ob der SVP-Politiker Informationen aus vertraulichen Unterlagen der aussenpolitischen Kommission öffentlich gemacht hat.

Köppel hatte von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau am 22. März berichtet. Dabei habe der russische Inlandgeheimdienst FSB wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt.

Köppel stützte sich dabei auf eine Informationsnotiz des Aussendepartements (EDA), die als vertraulich klassizifiert war. Köppel selbst wies den Vorwurf zurück, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. (gbl)


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