Diese Aussage bringt Roger Köppel in Bedrängnis
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Disziplinarverfahren eröffnet:Diese Aussage bringt Roger Köppel in Bedrängnis

Razzia bei Uhrenhersteller Audemars Piguet in Moskau
Bundesanwaltschaft untersucht Köppels Aussagen

Die Bundesanwaltschaft klärt ab, ob Nationalrat Roger Köppel (57) gegen das Kommissionsgeheimnis verstossen hat. Er könnte das Geheimnis mit einer Aussage in «Weltwoche Daily» verletzt haben.
Publiziert: 02.04.2022 um 11:30 Uhr
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Aktualisiert: 02.04.2022 um 13:10 Uhr
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Die Bundesanwaltschaft (BA) klärt ab, ob Äusserungen des Zürcher SVP-Nationalrats Roger Köppel (57) auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» strafrechtlich relevant sind.
Foto: Screenshot Weltwoche

Die Bundesanwaltschaft (BA) klärt ab, ob Äusserungen des Zürcher SVP-Nationalrats Roger Köppel (57) auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» strafrechtlich relevant sind. Es geht um eine mögliche Verletzung des Kommissionsgeheimnisses.

Die BA bestätigte am Samstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Zeitungen. Eine Anzeige sei bisher aber nicht eingegangen. Die BA hob ausdrücklich hervor, es gelte wie immer die Unschuldsvermutung.

Mögliche Verletzung des Kommissionsgeheimnisses

Köppel hatte vor rund zehn Tagen auf «Weltwoche Daily» von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau am 22. März berichtet. Dabei habe der russische Inlandgeheimdienst FSB wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt.

Laut einem Blick-Bericht von Anfang Woche stützte sich Köppel, der Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) ist, dabei auf eine als vertraulich gekennzeichnete Informationsnotiz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Der SVP-Politiker den Vorwurf zurück, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben.

Über die Razzia bei Audemars Piguet hatte am vergangenen Sonntag auch die «NZZ am Sonntag» berichtet. Sie berief sich dabei ebenfalls auf eine Informationsnotiz des EDA und gab an, drei Quellen hätten unabhängig von den Äusserungen Köppels deren Inhalt bestätigt. Die BA prüft nach eigenen Angaben auch, ob in diesem Zusammenhang eine strafrechtliche Relevanz besteht. (lui/SDA)

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