Trotz Transparenzregeln
Die Schlupflöcher bei den Parteispenden bleiben

Erstmals müssen alle nationalen Parteien und Wahlkampfkomitees ihre Finanzen offenlegen. Trotzdem herrsche keine wirkliche Transparenz, kritisiert die Organisation Lobbywatch.
Publiziert: 09.07.2023 um 17:33 Uhr
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Aktualisiert: 15.01.2024 um 15:34 Uhr
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Bislang ist das Bundeshaus eine Dunkelkammer, wenn es um die Politikfinanzierung geht.
Foto: keystone-sda.ch
Felix Ertle
Beobachter

Eine Million Franken. Noch nie hat die Grüne Partei eine Spende in dieser Höhe erhalten. Die Spenderin sei Carmita Burkard Kroeber, gab die Partei kürzlich bekannt. Ihr Wahlkampfbudget für die Parlamentswahlen im Herbst habe sich damit auf einen Schlag verdoppelt.

Die Grünen legen ihre Finanzen schon seit längerem offen. Ab einer Spendensumme von 10’000 Franken veröffentlichen sie die Summe und den Namen der Spenderin. Seit letztem Herbst müssen sich aber auch die anderen Parteien erstmals an Transparenzregelungen halten. Das hat das Parlament 2021 verfügt. Zum ersten Mal angewendet werden die Regeln bei den anstehenden Parlamentswahlen.

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Die Bestimmungen betreffen einerseits die nationalen Parteien. Sie müssen unter anderem einmal jährlich Parteispenden über 15’000 Franken offenlegen und angeben, von wem die Zuwendungen stammen. Andererseits gelten die neuen Transparenzregeln für die eidgenössischen Wahl- und Abstimmungskampagnen. Wer Kampagnen mit mehr als 50’000 Franken lancieren will, muss neu das Budget offenlegen. Erste Kampagnenbudgets der Wahlen sind bereits auf der Website der zuständigen Eidgenössischen Finanzkontrolle unter Politikfinanzierung.efk.admin.ch einsehbar.

Lobbywatch kritisiert Regelung scharf

Der Co-Präsident der unabhängigen Transparenzplattform Lobbywatch, Otto Hostettler, hält die neue Regelung für ungenügend: «Sie ist besser als nichts, aber sie ist schlecht.» Grosse Geldgeber könnten problemlos verschleiert werden, etwa indem Vereine oder Stiftungen vorgeschoben werden. Von wem die Gelder also wirklich stammen, erfahre die Öffentlichkeit nicht.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nimmt die Finanzangaben der Parteien entgegen und veröffentlicht sie. Gleichzeitig ist die EFK auch für die Kontrolle zuständig. Das Problem dabei: Die Spendenangaben werden auch dann veröffentlicht, wenn Verdacht auf Falschinformationen besteht. Erst wenn ein entsprechendes Strafverfahren zu einer Verurteilung führt, wird im Register ein Vermerk gemacht, dass die Angabe falsch ist. «Falsche Spendendaten bleiben praktisch folgenlos», so Hostettler, der als Redaktor des Beobachters arbeitet. Denn die Budgets seien online nur während drei Jahren zugänglich.

Ein weiterer Nachteil der neuen Regelung: «Für interessierte Wählerinnen und Wähler ist die Publikation der Spenden völlig unüberschaubar», kritisiert der Lobbywatch-Co-Präsident. Deshalb arbeiten inzwischen der Verein Opendata.ch, das Netzwerk Investigativ.ch sowie Lobbywatch und das Recherchekollektiv WAV an einer übersichtlicheren Plattform.

Genf und Tessin haben seit Jahren eigene Regelungen

Der Bund nimmt mit der Transparenzvorschrift keine Vorreiterrolle ein. Die Kantone Genf und Tessin kennen bereits seit 2011 verbindliche Regeln für die Offenlegung politischer Spenden. Im Kanton Freiburg wurde das Parteifinanzen-Gesetz 2018 von der Bevölkerung mit 68,5 Prozent deutlich angenommen. Der Kanton Schwyz hat ein entsprechendes Gesetz 2019 beschlossen. In Kantonen ohne entsprechendes Gesetz müssen die kantonalen Parteien und Abstimmungskomitees ihr Budget und ihre Grossspenderinnen weiterhin nicht offenlegen.

Um auch auf Bundesebene mehr Transparenz über die Parteifinanzen zu fordern, reichte ein überparteiliches Komitee 2017 die Initiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» ein. Mit dem indirekten Gegenvorschlag des Parlaments im Jahr 2021 wurde die Initiative zurückgezogen – und der Gegenvorschlag schliesslich angenommen.

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