Bei der Beratung der letzten verbliebenen Differenz zum Nationalrat folgte der Ständerat mit 29 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung dem Antrag der Mehrheit seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-S) und des Bundesrats. Auch die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (Sik-S) hatte sich in einem Mitbericht gegen eigenständige Sanktionen ausgesprochen.
Das Geschäft geht damit zurück an den Nationalrat. Dieser hatte sich im Juni vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine dafür ausgesprochen, dass die Schweiz Personen und Entitäten, etwa Unternehmen, die an schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenständig sanktionieren kann. Der Ständerat hatte dies noch vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs, im Sommer 2021, bereits einmal abgelehnt.
Heute kann die Schweiz nur Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen. Gestützt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.
Der Bundesrat war gegen eigenständige Sanktionen. Die wenigen Vorteil stünden in keinem Verhältnis zu den massiven Nachteilen, warnte Wirtschaftsminister Guy Parmelin in der Ständeratsdebatte. Es wäre mit Gegenmassnahmen und grossem Aufwand zu rechnen - für Strafmassnahmen mit minimaler Wirkung. (SDA)