«Herr Lehmann, wer ist verantwortlich für dieses Desaster?»
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Pressekonferenz CS-Übernahme:«Herr Lehmann, wer ist verantwortlich für dieses Desaster?»

Keller-Sutter korrigiert sich
Gibts jetzt CS-Boni oder doch nicht?

Laut Aussagen des Bundesrats kann der Staat der UBS trotz der Bankenrettung keine Boni-Einschränkungen machen. Doch nun zeigt sich: Die CS-Manager haben sich zu früh gefreut.
Publiziert: 19.03.2023 um 22:50 Uhr
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Aktualisiert: 20.03.2023 um 18:40 Uhr
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UBS und Bund haben am Sonntag die Credit Suisse gerettet.
Foto: AFP

Ende März kommt normalerweise der Geldsegen: Die Credit Suisse überweist ihren Mitarbeitenden die Boni. Das soll auch diesen Freitag so sein, kündigt die CS in einem internen Memo an – trotz Übernahme durch die UBS. Löhne inklusive Boni würden diese Woche ganz normal ausbezahlt, hat die gefallene Grossbank laut Bloomberg ihren Mitarbeitenden mitgeteilt haben. In einigen Ländern seien die Boni schon ausbezahlt worden. Andernorts rechne man nicht mit Einschränkungen, versucht die Bank die Angestellten zu beruhigen. Eine Sprecherin der CS bestätigte die Mitteilung gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter (59) hatte an der Medienkonferenz am Sonntagabend gesagt, dass die Boni-Auszahlung – anders als die Ausschüttung von Dividenden – weiterhin möglich sei. Der Bund könne diesbezüglich kein Verbot verhängen, weil es sich nicht um eine Bankenrettung durch den Staat, sondern eine private Übernahme handle.

Tatsächlich?

Keller-Sutter korrigiert Boni-Aussage

Der Ausserrhoder Ständerat Andrea Caroni (42, FDP) zeigte sich auf Twitter irritiert über die Aussage der Bundesrätin. Er verwies auf das Bankengesetz, in dem festgehalten ist, dass der Bundesrat Vergütungen einschränken kann, wenn einer systemrelevanten Bank «staatliche Beihilfe» gewährt wird.

Er war nicht der einzige, der erstaunt war. Als Radio SRF nachhakt, korrigiert Keller-Sutter nach der Medienkonferenz ihre Aussage. Doch, gegenüber dem CS-Management gebe es Massnahmen, sagte sie. Das Bankengesetz sehe beispielsweise ein Dividendenverbot oder Massnahmen betreffend Löhne vor», so sie Bundesrätin. Beides könne die Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügen. Ihr zufolge ist davon auszugehen, dass sie dies auch tut.

UBS darf Boni auszahlen

Die Finma will sich auf Anfrage noch nicht festlegen. «Im ersten Schritt ging es die letzten Tage darum, eine Lösung zum Schutz der Einlegerinnen und Einleger und des Ansehens des Schweizer Finanzplatzes zu schaffen. Im zweiten Schritt werden wir weitere Fragen, auch solche, klären», sagt Sprecher Tobias Lux. Mehr will die Finma zum jetzigen Zeitpunkt dazu nicht sagen. Sie lässt die Frage offen, ob sie auch bereits ausbezahlte Boni zurückfordern kann.

Der «Tages-Anzeiger» hatte aus den Geschäftsberichten errechnet, dass die CS seit 2013 zwar kumuliert 3,2 Milliarden Franken Verlust machte, die Top-Manager aber im selben Zeitraum 32 Milliarden (nicht Millionen!) Franken Boni einsteckten.

In den vergangenen Jahren ist die Bonussumme aber geschrumpft. Waren 2020 noch insgesamt 2,9 Milliarden Franken ausbezahlt worden, waren es 2021 noch 2 Milliarden Franken. Für vergangenes Jahr fasst der Bonustopf der CS-Gruppe noch 1 Milliarde. Die Geschäftsleitung hat wie angekündigt angesichts des miesen Geschäftsjahrs auf die variable Vergütung verzichtet.

Anders als für die CS sieht die Ausgangslage für das UBS-Management aus. Es darf sich weiterhin Boni auszahlen, trotz Neun-Milliarden-Garantie des Bundes. (lha/rep)

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