Die Corona-Pandemie hat es vor Augen geführt: Bei der Digitalisierung nimmt der Bund alles andere als eine Vorreiterrolle ein. Dass die Fallzahlen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) noch immer via Fax geschickt werden, sorgt für Kopfschütteln.
Das Museum für Kommunikation in Bern wollte das Fax-Gerät sogar als Ausstellungsstück gewinnen. Es meldete sich deshalb wegen des Geräts beim BAG. Dieses ist aber noch nicht parat: Man könne das Gerät auch 2022 noch nicht entbehren, erklärte das Amt.
So weit, so peinlich. Schlimmer aber ist: Das BAG hat nichts gelernt. Im Gegenteil, es folgt der nächste digitale Fauxpas: Der Twitteraccount «Eidgenössische Sanitätspolizei» präsentiert das Formular, mit dem Affenpockeninfektionen dem BAG gemeldet werden müssen.
Wie es auf dem Formular heisst, ist eine Fax-Kopie davon an die Nummer sowieso zu senden. Das sorgt auf Twitter für zahlreiche hämische Kommentare. So schreibt ein User: «Neu müssen die Brieftauben nicht mehr gefaltet werden, bevor man sie in den Fax stopft.»
Also stimmt das jetzt?
Doch ist es wirklich so, dass das BAG dem Fax-Gerät zu einer Renaissance verhelfen will? Auf Nachfrage bestätigt das BAG, dass das Formular auf Twitter echt ist. Allerdings sei dieses nur noch bis diesen Mittwoch aktuell, so BAG-Sprecher Daniel Dauwalder. Ab Mittwoch tritt nämlich die Meldepflicht für Affenpocken in Kraft. «Mit dieser Inkraftsetzung wird das aktuelle Formular durch ein spezifischeres und detaillierteres ersetzt», erklärt er. Dieses werde am selben Tag online gestellt.
Kann das neue BAG-Formular dann maschinell verarbeitet werden? Fehlanzeige! «Die maschinelle Verarbeitung der Formulare ist aktuell nicht vorgesehen», heisst es aus dem BAG. Eine weitere Automatisierung der Meldewege sei jedoch in Erarbeitung und werde dort umgesetzt, wo es aus Kosten- und Nutzengründen sinnvoll sei.
Vom Arzt zum Kanton zum BAG
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Wie kommt die Meldung einer Affenpockeninfektion nun also von der Arztpraxis bis zum BAG? Über Umwege! Ärztinnen und Ärzte müssen den Befund «umgehend» dem oder der Kantonsärztin melden. Der Kantonsarzt füllt anschliessend das Formular aus und übermittelt dies dem BAG «per Upload, verschlüsselter E-Mail oder Fax», so Dauwalder. Durch die telefonische Meldung könne man «sehr rasch Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit einleiten», begründet das BAG die Vorgehensweise.
Dass dies effizient ist, bezweifelt derweil eine Twitter-Userin: «Echt jetzt? Der Arzt ruft an, der Kantonsarzt füllt das PDF-Meldeformular aus und irgendjemand gibt das dann in eine eidgenössische Datenbank ein #monkeypoxalypse und ich hatte mich schon gefreut, dass #Affenpocken endlich meldepflichtig sind.»
Noch nicht ganz klar
Ob man die Formulare direkt am Computer ausfüllen kann oder sie jeweils ausdrucken und wiederum scannen muss, lässt das BAG unbeantwortet. Auch auf Nachfrage heisst es nur: «Das Formular wird elektronisch übermittelt.»