Taktieren statt Präsentieren
Wo bleibt der versprochene Bührle-Leihvertrag?

Der Leihvertrag zwischen Kunsthaus und Bührle-Stiftung liegt noch immer unter Verschluss. Es könnte bis nach den Zürcher Wahlen dauern. Ist das Kalkül?
Publiziert: 06.02.2022 um 13:27 Uhr
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Dicht beieinander hängen die Werke von Weltrang im neuen Kunsthaus-Bau in Zürich.
Foto: Keystone
Reza Rafi

Im Zürcher Kunststreit herrscht Ruhe, vordergründig, doch hinter den Kulissen laufen die Drähte heiss. Das offensichtlichste Anzeichen dafür: Der bestehende Leihvertrag zwischen der Bührle-Stiftung und dem Kunsthaus Zürich hätte eigentlich, so der Plan aller Beteiligten, noch im Januar offengelegt werden sollen. Dasselbe gilt für den neu ausgehandelten Deal. Doch beide sind noch unter Verschluss.

Derzeit kursiert das hartnäckige Gerücht, Stadtpräsidentin Corine Mauch wolle die Dokumente sowieso erst nach den Wahlen vom 13. Februar offenlegen. Bis dahin soll Ruhe einkehren.

Ausserordentliche Vorstandssitzung

Auf Nachfrage dementiert das Präsidialdepartement, bestätigt aber, für kommenden Mittwoch, den 9. Februar, sei eine ausserordentliche Vorstandssitzung der Zürcher Kunstgesellschaft einberufen worden. In der Trägerorganisation des Museums sitzen neben Mauch Interimspräsident Conrad Ulrich und der abgetretene Bührle-Stiftungsdirektor Lukas Gloor. Zu den Traktanden gehören dem Vernehmen nach letzte Differenzen – und die Frage, ob jeweils der ganze, ungeschwärzte Vertrag auf den Tisch soll.

Relevant ist der Umgang mit dem Leihvertrag auch für die Subventionierung des Kunsthauses: Die Verhandlungen über die öffentlichen Zuschüsse laufen parallel.

Keine Doppelfunktionen mehr

Der Stadtrat will den Subventionsvertrag erst behandeln, wenn der neue Leihvertrag fix ist – entscheidend sind dabei die Vorgaben zur Herkunftsforschung der Werke. Im neuen Abkommen sollen sie strenger und detaillierter sein. Die Exekutive will die Fördermittel für das Kunsthaus erklärtermassen davon abhängig machen.

Was im neuen Vertragswerk nach SonntagsBlick-Informationen ebenfalls anders wird: Die vielfach kritisierte personelle Verflechtung zwischen Bührle-Stiftung und Kunsthaus soll aufgelöst werden. Kunsthaus-Direktor Christoph Becker nahm ebenso selbstverständlich Einsitz im Bührle-Stiftungsrat wie Stiftungsdirektor Gloor im Vorstand der Kunstgesellschaft.

Solche Doppelfunktionen sollen fortan der Vergangenheit angehören.

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