Strenges Verfahren bei Leuthard-Nachfolge
CVP-Kandidaten müssen Hose vor alt Bundesrichter runterlassen

Wer den Sitz der beliebten Bundesrätin Doris Leuthard erben will, muss einiges über sich ergehen lassen.
Publiziert: 28.09.2018 um 17:27 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 10:41 Uhr
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Der pensionierte Bundesrichter Heinz Aemisegger wird die CVP-Kandidaten für die Nachfolge von Doris Leuthard auf Herz und Nieren prüfen.
Foto: Keystone
Sermîn Faki

Am Tag nach der be­wegenden Rücktrittserklärung von Bundesrätin Doris Leuthard (55) hat die CVP festgelegt, wie sie eine möglichst gute Nachfolgerin oder einen möglichst guten Nachfolger finden will.

Das Ziel von Präsident Gerhard Pfister (55) ist, der Bundesversammlung am 5. Dezember zwei oder drei Kandidaten zu präsentieren. Ein Einerticket könnte von den anderen Fraktionen als Einladung verstanden werden, «wilde Kandidaten» wie etwa Kanzler Walter Thurnherr (55) zu wählen. Und Pfister verspricht: Mindestens eine Frau wird auf dem Ticket stehen! Die Auswahl wird nicht regional eingeschränkt – das heisst: Aus dem ganzen Land können sich Kandidaten melden.

Hartes Verfahren für Kandidaten

Die Kantonalsektionen haben bis zum 25. Oktober Zeit, Kandidaten vorzuschlagen. Und zwar zu­handen einer Findungskommission, die von Filippo Lombardi (62) und Pfister präsidiert wird und sich aus Nationalrätin Ida Glanzmann (59, LU), Nationalrat Jean-Paul Gschwind (65, JU), Nationalrat Markus Ritter (51, SG), Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (60, TG) und Ständerat Beat Vonlanthen (61, VS) zusammensetzt. Damit fallen diese Namen für eine mögliche Kandidatur weg.

Doch auf die Bewerber wartet ein hartes Verfahren. Denn sie werden «die Hosen runterlassen» müssen. Eine externe Expertenkommission unter der Leitung von alt Bundesrichter Heinz Aemmisegger (71, CVP) soll prüfen, ob die Bewerber «Leichen im Keller» haben. Damit soll ein Fall Pierre Maudet (40) verhindert werden. Gegen den letztjährigen Bundesratskandidaten der FDP läuft ein Strafverfahren wegen Begünstigung.

Ticket soll am 17. November stehen

Die CVP-Personen­überprüfung orientiert sich an der Sicherheitsüber­prüfung, die die Bundesverwaltung mit gewählten Bundesräten macht. Damit denen daraus kein Nachteil erwächst, wird die Prüfungskommission der CVP-Findungskommission lediglich mitteilen, ob ein Kandidat vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann oder nicht. Die Partei und die Öffentlichkeit werden nicht erfahren, welche «Leichen im Keller» die Experten gefunden haben. Das definitive Ticket wird die CVP-Fraktion am 17. November festlegen.

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