Das gab es noch nie: Die zuständige Rechtskommission des Ständerats entzieht Bundesanwalt Michael Lauber (54) die Immunität. Seit Einführung des bestehenden Systems zur Aufhebung des Schutzes vor Strafverfolgung war 2018 einzig die Immunität von alt Nationalrat Christian Miesch (72) aufgehoben worden – aber noch nie diejenige eines Bundesanwalts.
Nun ist es soweit, wie Kommissionspräsident und CVP-Ständerat Beat Rieder (57, VS) gegenüber BLICK bestätigt. Der Entscheid fiel mit 10 zu 1 Stimmen. Wie Rieder erklärt, sind er und Ständerat Andrea Caroni (40) in den Ausstand getreten – weil sie auch Mitglied der Gerichtskommission sind. Die Sitzung der Rechtskommission leitete daher Vizepräsident Daniel Jositsch (55).
Folgt die Immunitätskommission des Nationalrats der Rechtskommission des Ständerats am 24. August, kommt es zur Strafuntersuchung, wie das der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, will.
Nachvollzug durch Immunitätskommission wahrscheinlich
Es dürfte nun nur noch eine Formsache sein, dass auch die nationalrätliche Immunitätskommission unter der Leitung von Jacques Nicolet (54, SVP) Lauber ihren Schutz entzieht.
Keller war von der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eingesetzt worden, um mehrere Strafanzeigen gegen Lauber, den Präsidenten des Weltfussballverbands Fifa, Gianni Infantino (50), und gegen den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold zu prüfen. Dabei kam Keller zum Schluss, dass sich die drei mit den unprotokollierten Treffen verschiedener Straftatbestände schuldig gemacht haben dürften, weshalb er um die Aufhebung von Laubers Immunität nachsuchte sowie Verfahren gegen Infantino und Arnold eröffnete.
Weitere Verfahren möglich
Keller sieht Anzeichen für Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Begünstigung. Zudem könnte es zur Anstiftung zu diesen Straftaten gekommen sein. Abschliessend sei die Liste nicht, lässt Keller verlauten. Er behält sich weitere Straftatbestände vor. Und es könne zu weiteren Verfahrenseröffnungen kommen.