Spenden offengelegt
FDP-Burkart wusste im Wahlkampf nicht, wohin mit all dem Geld

Der im ersten Anlauf wiedergewählte Aargauer FDP-Ständerat und Parteipräsident Thierry Burkart hat Wahlkampfspenden von 341'244 Franken erhalten. Diese Summe gab Burkart bei der Offenlegung der Schlussabrechnung über die Einnahmen bei der Finanzkontrolle an.
Publiziert: 30.11.2023 um 16:50 Uhr
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Aktualisiert: 30.11.2023 um 16:55 Uhr
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FDP-Ständerat Thierry Burkart hatte im Wahlkampf mehr Geld zur Verfügung, als er ausgeben konnte. Probleme, von denen FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter nur träumen kann.
Foto: keystone-sda.ch

Fast doppelt so viel Geld im Wahlkampf als ursprünglich angekündigt. Der Aargauer FDP-Ständerat und Parteipräsident Thierry Burkart (48) musste sich im Wahlkampf keine Sorgen um fehlende Mittel machen – im Gegenteil. Er wusste gar nicht, wohin mit all dem Geld.

So hat Burkart Wahlkampfspenden von 341'244 Franken erhalten. Aus den Angaben der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) geht hervor, dass der 48-jährige Politiker keine «monetären Eigenmittel» einsetzte. Selber musste er also keinen roten Rappen in den Wahlkampf stecken.

Rund die Hälfte gar nicht benötigt

308'763 Franken flossen dem Präsidenten der FDP Schweiz als «monetäre Zuwendungen» zu. Weitere 32'480 Franken erhielt er demnach als «nichtmonetäre Zuwendungen».

Burkart hatte der «Aargauer Zeitung» im Spätsommer sein wahrscheinliches Wahlkampfbudget mit 180'000 Franken angegeben. Die Spendeneinnahmen seien höher ausgefallen als im August geschätzt, liess sich Burkart in der Ausgabe der «Aargauer Zeitung» vom Donnerstag zitieren.

Er habe 180'000 Franken der Einnahmen ausgegeben. Das nicht verwendete Geld will Burkart laut eigenen Angaben zurückstellen und für allfällige spätere Wahlen und für politische Projekte verwenden.

Mitte-Binder macht noch keine Angaben

Noch keine Angaben zu den Einnahmen machte die im zweiten Wahlgang in den Ständerat gewählte Nationalrätin Marianne Binder-Keller (65, Mitte). Erst nach der Wahl müssen Ständerätinnen und Ständeräte die Schlussrechnung über die Einnahmen offenlegen.

Kandidierende für den Nationalrat hatten die Einnahmen ab einem Gesamtwert von 50'000 Franken vor der Wahl offenlegen müssen. (SDA/dba)

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