Politiker legen Spenden offen
Das musst du zur Politik-Finanzierung wissen

Bei den Wahlen vom 22. Oktober müssen Kandidierende, Parteien und Organisationen erstmals offenlegen, wie viel sie für den Wahlkampf ausgeben.
Publiziert: 10.09.2023 um 15:48 Uhr
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Die Finanzkontrolle um Direktor Pascal Stirnimann kontrolliert das Budget der Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Wahlkampf.
Foto: Keystone
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Thomas Angeli
Beobachter

Die eidgenössischen Wahlen finden zwar erst am 22. Oktober statt, aber für Kandidierende, Parteien und Verbände war der 7. September ein wichtiger Tag: Bis dann mussten sie ihre Budgets für den Wahlkampf der Eidgenössischen Finanzkontrolle melden. Diese wird die Informationen in den kommenden Tagen sukzessive veröffentlichen. Mit der Publikation der Zahlen macht die Schweiz einen längst fälligen Schritt hin zu mehr Transparenz in der Politikfinanzierung. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Wo finde ich Informationen, wer wie viel Geld für den Wahlkampf 2023 spendet respektive aufwendet?

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat dazu eine Website aufgeschaltet. Wichtig zu wissen: Im Moment handelt es sich lediglich um Budgets, also um Voraussagen, und nicht um abschliessende Zahlen.

Bisher sind erst relativ wenige Informationen abrufbar, nämlich diejenigen, die der EFK schon in den vergangenen Wochen und Monaten gemeldet wurden. Die Finanzkontrolle hat nun bis zum 22. September Zeit, alle Meldungen zu veröffentlichen.

Was muss überhaupt gemeldet werden?

Wer eine Kampagne führt, die mehr als 50’000 Franken kosten wird, muss das deklarieren. Ebenfalls meldepflichtig sind Zuwendungen von Einzelpersonen oder Organisationen über 15’000 Franken. Wer unter diesen Schwellenwerten bleibt, muss keine Angaben machen. Besonders in kleinen Kantonen dürften deshalb viele Kandidierende gar nicht von der neuen Regelung betroffen sein, weil sie in ihrem Wahlkampf mit weniger Geld auskommen.

Auch wer für einen Sitz im Ständerat kandidiert, muss sein Budget nicht melden, weil Wahlen in die kleine Kammer eine kantonale Angelegenheit sind. Gewählte Ständerätinnen und Ständeräte müssen aber nach den Wahlen wie alle anderen Kandidierenden, Parteien und Verbände ihre Schlussabrechnung einreichen. Diese wird dann ebenfalls von der EFK publiziert.

Gibt es Schlupflöcher?

Ja, die gibt es mit Sicherheit. Wobei wohl erst die kommenden Wochen und Monate zeigen werden, welche Lücken die neue Regelung hat. Umstritten ist etwa, ob parteinahe Stiftungen – wie etwa die «Stiftung für bürgerliche Politik» der SVP – offenlegen müssen, wer für den Wahlkampf Summen über 15’000 Franken gespendet hat. Rolf Dörig, Verwaltungsratspräsident der Swiss Life Group und Mitglied des Stiftungsrats, hat in der «Rundschau» von SRF bereits angekündigt, dass die Stiftung für bürgerliche Politik zwar angeben werde, wie viel sie der SVP überweist. Nicht nennen werde man jedoch die Namen derjenigen, die über 15’000 Franken an die Stiftung überwiesen hätten. 

Die Suche auf der Website ist mühsam, gibt es Alternativen?

Der EFK sind bei der Art, wie sie die Daten publiziert, enge Grenzen gesetzt. Eine journalistische Initiative, bestehend aus dem WAV-Recherchekollektiv, der Transparenzplattform Lobbywatch, dem Recherchenetzwerk Investigativ.ch und Opendata.ch plant jedoch mit Moneyinpolitics.ch eine eigene Plattform, auf der die Daten aufbereitet und besser verständlich dargestellt werden sollen. Die Website soll Anfang Oktober funktionsfähig sein.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Wie geht es weiter?

Spätestens am 22. September sind alle gemeldeten Budgets auf der Website der EFK aufgeschaltet. Nach den Wahlen vom 22. Oktober haben dann Kandidierende, Parteien und Verbände bis zum 21. Dezember Zeit, ihre Abrechnungen der EFK zu melden. Auch diese werden anschliessend aufgeschaltet und damit öffentlich einsehbar.

Was geschieht bei bewusst falschen Angaben?

Die EFK kann nur Stichproben durchführen. Wenn sie jedoch falsche Angaben vermutet, kann sie das den Strafverfolgungsbehörden melden. Bei einer bewussten Falschmeldung droht eine Busse bis 40’000 Franken. Falls es tatsächlich zu einer Verurteilung kommt, bringt die EFK bei den publizierten Daten einen entsprechenden Verweis an. Auf die Wahlen hat ein solcher Hinweis aber mit Sicherheit keinen Einfluss: Bis ein entsprechendes Strafverfahren abgeschlossen ist, dauert es im Normalfall mehrere Jahre.

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