Viele kennen es: Die Grossmutter schenkt einem zu Weihnachten einen selbst gestrickten Pullover. Und auch wenn einem das Kleidungsstück nicht sonderlich gefällt, lächelt man gequält und bedankt sich.
Ganz ähnlich muss es Bundesrat Alain Berset (48) bei der offiziellen Fernsehansprache zur Konzernverantwortungs-Initiative ergangen sein. Das Herz des Sozialdemokraten schlägt wohl für die Initiative, die Schweizer Unternehmen und ihre Tochterfirmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland haftbar machen will. Als Bundesrat muss er jedoch die Haltung der siebenköpfigen Regierung vertreten – und diese lehnt das Volksbegehren ab.
Todernste Miene
Und so kommt es, dass Bundesrat Berset während der zweiminütigen Ansprache keine Sekunde lächelt. Stattdessen erklärt er eineinhalb Minuten mit todernster Mine, dass Schweizer Unternehmen bei ihren Geschäften im Ausland selbstverständlich die Menschenrechte einhalten müssten.
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Erst gegen Ende seiner Rede eröffnet er den Zuschauern, dass die Initiative der «falsche Weg» sei und der Bundesrat den Gegenvorschlag vorziehe. Dieser tritt automatisch in Kraft, sollte die Konzernverantwortungs-Initiative am 29. November abgelehnt werden.
«Warum macht er das?»
Manche Beobachterinnen, wie etwa die Grüne Nationalrätin Regula Rytz (58), zeigen sich erstaunt darüber, dass der Bundesrat ausgerechnet den Gesundheitsminister vorschickt. «Warum macht er das? Das ist doch gar nicht sein Dossier?» fragt Rytz auf Twitter.
Das sei «courant normal», klärt Bundesratssprecher André Simonazzi (52) die Nationalrätin auf. Das dossierverantwortliche Bundesratsmitglied – im Fall der Konzernverantwortungs-Initiative Justizministerin Karin Keller Sutter (56, FDP) – halte das TV-Statement jeweils in seiner Muttersprache. Ein zweiter Magistrat übernehme die Kommunikation in einem anderen Landesteil. «Die Aufgabe wird gleichmässig auf alle verteilt», schreibt Simonazzi. Das sei, fügt er mit einem Augenzwinkern an, «gefühlt seit 1291» so.
Calmy-Rey wollte lieber schweigen
Berset ist bei weitem nicht der erste Bundesrat, der sich widerwillig zu einer Abstimmungsvorlage äussern muss. Seine Parteikollegin, alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey (75, SP), hatte der Regierung 2007 sogar beantragt man möge sie zur 5. IV-Revision, die die SP bekämpfte, doch bitte schweigen lassen.
Doch ihre Bundesratskollegen hatten keine Nachsicht und schickten Calmy-Rey vor die Mikrofone des Westschweizer Radios. Die äusserst zurückhaltende Ansprache der Sozialdemokratin kommentierte die «NZZ» damals mit den Worten «Das redende Schweigen der Madame la Présidente». (til)
Am 29. November stimmt die Schweiz über die Konzernverantwortungs-Initiative ab. Sie will, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dafür haften, wenn sie, ihre Tochterfirmen oder andere kontrollierte Unternehmen im Ausland gegen Menschenrechte oder Umweltstandards verstossen. Im Rahmen einer Sorgfaltsprüfung müssen Unternehmen künftig mögliche Risiken erkennen und geeignete Massnahmen dagegen ergreifen. Diese Sorgfaltspflicht gilt für alle Unternehmen in der Lieferkette.
Dagegen sind Bundesrat und Parlament. Sie argumentieren, dass ein Ja ein Alleingang der Schweiz wäre, der vor allem dem Wirtschaftsstandort schaden würde. Dem Nein-Lager gehören CVP, FDP und SVP an, dazu kommen die Wirtschaftsverbände, allen voran der Dachverband Economiesuisse. Sie befürchten eine Schwächung der Schweizer Unternehmen, den Rückzug von KMU aus Entwicklungsländern, zu viel Bürokratie und erpresserische Klagen.
Dafür sind neben den über hundert Nichtregierungsorganisationen, welche die Initiative ergriffen haben, SP, Grüne, GLP, EVP und BDP. Dazu kommt ein bürgerliches Komitee mit Vertretern von CVP und FDP.
BLICK beantwortet hier die wichtigsten Fragen zur Initiative.
Am 29. November stimmt die Schweiz über die Konzernverantwortungs-Initiative ab. Sie will, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dafür haften, wenn sie, ihre Tochterfirmen oder andere kontrollierte Unternehmen im Ausland gegen Menschenrechte oder Umweltstandards verstossen. Im Rahmen einer Sorgfaltsprüfung müssen Unternehmen künftig mögliche Risiken erkennen und geeignete Massnahmen dagegen ergreifen. Diese Sorgfaltspflicht gilt für alle Unternehmen in der Lieferkette.
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