Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hält an einem konsequenten Systemwechsel bei der Besteuerung des Eigenmietwerts von Wohneigentum fest, dies gaben die Parlamentsdienste bekannt.
Der Ständerat hatte im Herbst 2021 beschlossen, auf eine Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts einzutreten. Er wollte aber, dass selbstbewohnte Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.
Um den Kantonen entgegenzukommen, will die WAK-N weiterhin eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen neu in der Bundesverfassung verankern. Denn ein Systemwechsel beim Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen würde vor allem Tourismuskantonen Steuerausfälle bescheren. Eine Minderheit ist gegen die Befreiung der Zweitwohnungen vom Eigenmietwert.
Auf einen Teil von früheren Forderungen verzichtet die WAK-N. Sie nähert sich damit laut der Mitteilung der Parlamentsdienste der Position des Ständerats an.
SP kritisiert Vorlage
Der Systemwechsel beim Eigenmietwert ist ein heisses Eisen und scheiterte schon zweimal an der Urne und mehrfach im Parlament. Auch jetzt wird wieder Kritik laut, namentlich von der SP. Die Hauseigentümer seien schon heute mehrfach steuerlich gegenüber den Mietern begünstigt, sagt SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (61).
«Die rechte Mehrheit der Kommission lässt mit dieser Vorlage dennoch weiterhin Schuld-Zinsabzüge in Höhe von bis zu 40 Prozent der Zinserträge auf dem Vermögen zu. Das ist inakzeptabel, denn von den verbleibenden Abzugsmöglichkeiten profitieren nur sehr vermögende Personen», heisst es in einer Medienmitteilung. Die SP werde sich entschieden gegen die Vorlage stellen.
In der Ständeratsdebatte von Herbst 2021 sagte Pirmin Bischof (64) im Namen der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S), die Besteuerung des Eigenmietwerts sei etwas, das in der Bevölkerung nicht verstanden werde. Diese Kommission hatte die Vorlage ausgearbeitet.
Der Nationalrat beschloss im vergangenen Herbst, die Vorlage zurück in die WAK-N zu schicken. Das Fuder sei überladen. Damit sei keine Volksabstimmung zu gewinnen. Nun hat eine Subkommission der nationalrätlichen Wirtschaftskommission den Entwurf überarbeitet. Der Nationalrat beugt sich in der Sommersession über die neuen Anträge der Kommission. (SDA/bro)