Der Eigenmietwert soll fallen, die Steuerabzüge hingegen sollen bleiben – das schlägt die nationalrätliche Wirtschaftskommission vor. Für Hauseigentümer wäre das wie doppelt Weihnachten. Doch jetzt stören die Kantone die Feststimmung!
In einem Schreiben an sämtliche Nationalratsmitglieder warnt die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) vor der von SVP und FDP vorangetriebenen Maximalvariante. «Dieses Geschäft hat erhebliche Auswirkungen auf die Kantone», heisst es in dem Brief, der Blick vorliegt. Und: «Die FDK bevorzugt den Status quo im Vergleich zur Vorlage und empfiehlt Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten.»
Mitunterzeichnet ist der Brief von FDK-Präsident und Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (67). Der SVP-Mann legt sich dabei mit der eigenen Partei an, welche auf eine Totalabschaffung des Eigenmietwerts pocht.
Milliarden-Ausfälle
Die kantonalen Finanzdirektoren fürchten aber die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf die öffentlichen Haushalte. So führe die von der Wirtschaftskommission beschlossene Vorlage zu «erheblichen Einnahmenausfällen für Bund, Kantone und Gemeinden».
Tatsächlich drohen Steuerausfälle in Milliardenhöhe, wie Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigen. Bei einem Hypothekarzinsniveau von 1,5 Prozent summieren sich die Ausfälle auf 3,8 Milliarden Franken jährlich, sollte sich der Vorschlag der Wirtschaftskommission durchsetzen. Bei einem Zinsniveau von 3,5 Prozent wären es immer noch 2 Milliarden Franken.
Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.
Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.
Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.
Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.
Die Finanzdirektorinnen sprechen sich auch aus anderen Gründen für die Beibehaltung des Eigenmietwerts aus. Die geltende Wohneigentumsbesteuerung sei verfassungsrechtlich, ökonomisch und steuersystematisch gerechtfertigt. «Änderungen an der Eigenmietwertbesteuerung drängen sich nicht auf», so das Schreiben. Das gegenwärtige System funktioniere und habe in der Vergangenheit den Test von eidgenössischen Volksabstimmungen bestanden.
«Vor diesem Hintergrund ziehen wir den Status quo vor und lehnen die Vorlage entschieden ab», so das Fazit der FDK.
Ob ihr Flehen erhört wird, wird sich in der dritten Woche der Herbstsession zeigen. Dann ist das Geschäft in der grossen Kammer traktandiert.