Wird die Hausbesitzer-Steuer nun doch nicht abgeschafft?
Showdown um Eigenmietwert

Wird er nun abgeschafft oder nicht? Kommende Woche stellt die Wirtschaftskommission des Nationalrats entscheidende Weichen für den Eigenmietwert.
Publiziert: 13.08.2022 um 10:23 Uhr
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Aktualisiert: 15.08.2022 um 10:00 Uhr
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Der Eigenmietwert ist seit Jahrzehnten ein Zankapfel in der Politik.
Foto: Thomas Meier
Sermîn Faki

Am Dienstag steht ein heisses Eisen auf der Traktandenliste im Bundeshaus. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats diskutiert dann zum dritten Mal über die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Der Eigenmietwert ist jener Betrag, den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bezahlen müssten, wenn sie in ihrem Haus oder ihrer Wohnung zur Miete wohnen würden. Für die Steuerbehörden ist das wie ein Einkommen. Was kaum jemand versteht – denn Einkünfte hat man als Hausbesitzer nur, wenn man die Immobilie weitervermietet. Wohnt man selbst darin, spart man einfach die Miete.

Das ist der Eigenmietwert

Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.

Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.

Hausbesitzer, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, müssen bis jetzt die fiktive Miete als Einkommen versteuern. Es handelt sich beim Eigenmietwert also um eine bloss theoretische Einnahme, die der Hausbesitzer erzielen könnte, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde.

Heute kann der Hauseigentümer, der die Liegenschaft selbst bewohnt, die steuerliche Mehrbelastung durch den Eigenmietwert mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten kompensieren: Er kann Unterhaltsarbeiten an der Immobilie und die Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Letzteres ist der Grund dafür, weshalb viele ihre Hypothekarschulden nicht zurückzahlen.

Abgesehen davon, dass das niemand versteht, sorgt die Konstruktion des Eigenmietwerts und der abzugsfähigen Schuldzinsen dafür, dass es sich nicht lohnt, sein Eigenheim abzuzahlen. Dann nämlich zahlt man mehr Steuern, was vor allem Pensionierte viel Geld kostet.

Ausgewogene Lösung

Der Eigenmietwert soll darum weg – darin sind sich grosse Teile der Parteien einig. Aber wie? Und wofür? Und wie stellt man sicher, dass Mieterinnen und Mieter steuerlich nicht benachteiligt werden? An diesen Fragen beisst sich die Politik seit Jahrzehnten die Zähne aus.

Zuletzt an der Reihe war der Ständerat. Er hat einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der im Grossen und Ganzen ganz vernünftig aussieht: Der Eigenmietwert auf Erstliegenschaften wird abgeschafft (auf Zweitwohnungen soll er weiterhin anfallen, weil die Bergkantone auf die Steuereinnahmen angewiesen sind). Als Ausgleich sollen Hausbesitzer aber Schuldzinsen nur sehr eingeschränkt und Ausgaben für den Unterhalt gar nicht mehr von der Steuer abziehen können.

Zweimal Weihnachten für Hausbesitzer

In der Wirtschaftskommission des Nationalrats aber wird wieder am einigermassen überschaubaren Modell herumgedoktert – und sie will den Hausbesitzern zweimal Weihnachten bescheren. So soll der Eigenmietwert weg, und zwar auch für Zweitwohnungen. Die Abzüge aber sollen bleiben!

Doch damit nicht genug: Mitte-Vertreter brachten noch eine weitere Variante in die Kommission ein. Nach dieser soll der Eigenmietwert nicht abgeschafft, sondern auf 60 Prozent der Marktmiete reduziert werden. Auch hier sollen weiterhin Abzüge gemacht werden können. Und: Wenn die Kantone wollen, können sie bei der Berechnung unter die 60 Prozent gehen. Dann aber müssen sie Mietern einen steuerlichen Mietabzug gewährleisten. Was die Reform nur noch komplizierter macht und die Zahl der Gegner vergrössert.

SVP kündigt Widerstand an

«Der Alternativvorschlag hat mit dem ursprünglichen Ansinnen, den Eigenmietwert abzuschaffen, nichts mehr zu tun», sagt SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (43). «Dazu wird die SVP nicht Hand bieten. Es geht darum, den Eigenmietwert abzuschaffen, um insbesondere Rentnerinnen und Rentner davor zu schützen, dass sie ihr Eigenheim verkaufen müssen, weil sie sich die Steuern nicht leisten können.»

Das dürften auch FDP-Vertreter so sehen – zumal dem Vernehmen in bestimmten Fällen sogar eine höhere Steuerbelastung für Hausbesitzer resultieren könnte, wie Berechnungen der Bundesverwaltung ergeben haben sollen. Kommissionspräsident Leo Müller (64, Mitte) will sich dazu auf Nachfrage nicht äussern.

Die Mieter haben wohl das letzte Wort

Wie auch immer: Die Variante dürfte einen schweren Stand haben. Viel Umtriebe für nichts. Die Gretchenfrage ist: Schwenkt der Nationalrat in der Herbstsession doch noch auf die ausgewogenere Vorlage des Ständerats ein?

Wenn nicht, droht spätestens an der Urne ein Debakel. Denn bleiben der Fünfer und das Weggli für die Hausbesitzer – also die Abschaffung des Eigenmietwerts bei gleichzeitiger Beibehaltung der Steuerabzüge für Schuldzinsen und Instandhaltungskosten – dann ist das Referendum so gut wie sicher. Und das Nein des Volkes der Mieter (nur 40 Prozent der Schweizer leben im Eigentum) ebenso.

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