Die Landesregierung fällte ihren Entscheid anlässlich ihrer Sitzung am Mittwoch, wie sie mitteilte. Das Parlament hatte die Vorlage in der Sommersession verabschiedet. Sie zielt insbesondere auf sogenannte Sommerferienheiraten.
Mit der Neuregelung sind Eheschliessungen in Zukunft generell ungültig, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschliessung seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte.
Keinen Einfluss auf Zwangsehen
Zudem erhalten Betroffene und Behörden mehr Zeit, gegen Ehen vorzugehen. Gerichte können künftig Ehen bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären.
Die Revision betrifft nur im Ausland geschlossene Ehen. In der Schweiz gilt schon seit 2013 sowohl für Männer als auch für Frauen das Heiratsalter 18. Ebenfalls nichts ändert die Gesetzesänderung bei Zwangsehen: Diese werden in der Schweiz ohnehin nicht anerkannt.