Die nächsten Lockerungen im Detail
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So will der Bundesrat öffnen
Die nächsten Lockerungen im Detail

Der Bundesrat gibt Guzzi und will ab Ende Mai weitgehende Öffnungen erlauben. Blick zeigt, was genau er den Kantonen vorschlägt.
Publiziert: 12.05.2021 um 15:15 Uhr
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Aktualisiert: 12.05.2021 um 18:06 Uhr
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Geht es nach dem Bundesrat, sollen ab 31. Mai Restaurants auch ihre Innenräume wieder öffnen.
Foto: Keystone

Ende Mai, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, soll – geht es nach dem Bundesrat – ein weiterer Öffnungsschritt erfolgen. Er schlägt den Kantonen folgende konkreten Lockerungen per 31. Mai vor.

  • Veranstaltungen mit Publikum: Für Veranstaltungen mit Publikum soll neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen gelten. Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dasselbe gilt für Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung und religiöse Veranstaltungen.
  • Vereine: Andere Veranstaltungen, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 30 statt wie bisher 15 Personen möglich sein.
  • Tanzveranstaltungen: Diese bleiben verboten.
  • Private Treffen: Da bei privaten Veranstaltungen das Übertragungsrisiko höher ist, soll es im Innern bei maximal 10 Personen und draussen bei 15 Personen bleiben.
  • Restaurants: Der Bundesrat schlägt vor, dass auch die Innenbereiche der Restaurants mit Schutzkonzepten wieder geöffnet werden können. Allerdings nur, wenn die Fallzahlen bis Ende Mai sinken oder stabil bleiben. Es sollen dieselben Regelungen wie aktuell für den Aussenbereich gelten: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste, Sitzpflicht, Maskenpflicht auch am Tisch, wenn nicht konsumiert wird.
  • Terrassen: Auf Restaurantterrassen soll die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben werden.
  • Amateursport: Neu dürfen maximal 30 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen, auch an Wettkämpfen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen. Damit auch im Amateurbereich wieder Fussballspiele stattfinden können, gilt für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen eine Gruppengrösse von 50 statt 30 Personen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt.
  • Sport in Innenräumen: Weiterhin soll gelten: Wenn ohne Maske, dann höchstens 15 Personen im gleichen Raum. Kontaktsport wie Judo oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen wie Yoga wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.
  • Laienkultur: Die maximale Gruppengrösse soll auf 30 Personen erhöht werden. Bei Auftritten und Proben, die für die Auftritte nötig sind, beträgt die Obergrenze der Gruppe 50 Personen – sowohl in Innenräumen als auch draussen. Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, sowohl im Amateur- als auch im Profibereich.
  • Homeoffice: Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Hürden für die Testung in Betrieben weiter zu senken, übernimmt der Bund nicht nur die Testkosten, sondern auch die Poolingkosten. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten, soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.
  • Hochschulen: An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons. Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.
  • Wellness: Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen neu öffnen. Es gelten 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske ausgeübt werden, aber mit Abstand.
  • Quarantäne: Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne (Kontakt mit einer infizierten Person) als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden. Noch geregelt soll werden, für welche Impfstoffe und für welche Dauer diese Ausnahmen gelten.

Definitiv entscheiden will die Landesregierung nach der Konsultation am 26. Mai. Dann wird er auch entscheiden, ab wann Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen möglich sind.

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Immun ist man jetzt sechs Monate

Nebst den Öffnungsschritten hat der Bundesrat weitere Corona-Entscheide gefällt: Ab sofort gelten Personen, die sich mit dem Virus angesteckt haben und genesen sind, während sechs statt wie bisher drei Monaten als immun. Und: Im Hinblick auf die Badesaison wird für Freibäder die Möglichkeit geschaffen, für gewisse Teile des Aussenbereichs – wie zum Beispiel die Liegewiesen – Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen. (sf)

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