Zwei Gesuche um die Aufnahme kranker ukrainischer Zivilpersonen liegen der Schweiz vor, das teilte die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Der ukrainische Botschafter Artem Rybchenko hatte die Gesuche an einem Medienanlass am Dienstag erwähnt. Er sprach von rund 150 behandlungsbedürftigen Kindern.
Nach Angaben der GDK sind die Fragen bei Transport, Schutzstatus und Finanzierung grundsätzlich geklärt. Das Engagement erfolgt im Rahmen der humanitären Tradition.
Ein bereits zusammengestelltes Expertengremium aus der Ärzteschaft der Zentrums- und Universitätsspitäler beurteilt die Dossiers der Behandlungsbedürftigen. Es wird den beteiligten Spitälern mögliche Patientinnen und Patienten zur Aufnahme vorschlagen.
Krankenakten fehlen noch
Die angefragten Spitäler sind mit diesem Vorgehen einverstanden. Die GDK geht davon aus, dass die Überführung akut kranker Personen zur Behandlung in die Schweiz beginnen kann, sobald ausreichend genaue Patientendossiers vorliegen. Aktuell liegen diese Dossiers noch nicht vor, wie die GDK festhielt.
Das Gesuch um die Aufnahme von Kindern wurde angepasst. Nach GDK-Angaben ging es zunächst um 155 Kinder, später um rund 100. Die Mehrheit von ihnen braucht andauernde Pflege oder Betreuung wegen einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oder beidem.
Die Ukraine erarbeite derzeit eine neue Liste, hiess es bei der Konferenz. Auch hier benötigt die Schweiz weitere Informationen, um den Betreuungs- und Pflegeaufwand abschätzen zu können. Allenfalls könnte sich die Hilfe vor Ort als besser erweisen. Die Abklärungen laufen.
Wann die Kinder kommen, ist unklar
Über den Zeitpunkt der Aufnahme konnte die GDK am Mittwoch keine Angaben machen. Sobald dies möglich ist, stellte sie Informationen in Aussicht.
Die Aufnahme Verwundeter aus der Ukraine unterband das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, obwohl die Kantone zu dem Schritt bereit waren. Neutralitätsrechtliche Gründe gaben dafür den Ausschlag. Militärische Patienten kann die Schweiz nämlich nicht aufnehmen.
Als neutrales Land müsste sie gemäss Kriegsvölkerrecht dafür sorgen, dass niemand nach der Genesung wieder an die Front zurückkehrt. Eine Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Verwundeten ist gemäss der Absage dabei kaum möglich. Hilfe vor Ort sei zielführender. (SDA)