Sexgerüchte um Botschafter Ruch
Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Indiskretionen

Jean-Daniel Ruch, Ex-Botschafter in Ankara, sollte Staatssekretär für Sicherheitspolitik werden. Doch dann brachten ihn Indiskretionen zu Fall. Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft.
Publiziert: 23.06.2024 um 14:15 Uhr
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Aktualisiert: 24.06.2024 um 10:16 Uhr
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Ex-Botschafter Jean-Daniel Ruch gibt zu reden.
Foto: Philippe Rossier
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Raphael RauchBundeshausredaktor

Die Bundesanwaltschaft ermittelt in der Causa Jean-Daniel Ruch (61). «Es läuft ein Strafverfahren wegen Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses», bestätigt die Behörde gegenüber Blick. «Das Strafverfahren wurde aufgrund einer Strafanzeige eröffnet und wird gegen unbekannt geführt.»

Ruch, der frühere Botschafter der Schweiz in Ankara, sollte Staatssekretär für Sicherheitspolitik werden. Doch dann brachten ihn Sexgerüchte zu Fall. Ruch sagt: «Ich habe keine Ahnung und erst von Ihnen von der Anzeige gegen unbekannt erfahren.» Ruch bestreitet, erpressbar gewesen zu sein: «Ich war und bin nicht erpressbar. Hätte mich jemand erpressen wollen, hätte er alles getan, damit ich Staatssekretär werde. Dann hätte er mich in der Hand gehabt. Ich wurde vielmehr Opfer einer Schmutzkampagne», sagte er Ende Mai gegenüber Blick.

Das EDA prüfte Ruchs Memoiren

Aufgrund seiner israelkritischen Haltung fiel Ruch bei der SVP in Ungnade. In seinen Memoiren mit dem Titel «Frieden und Gerechtigkeit: Erfahrungen eines Schweizer Diplomaten zwischen Balkan, Russland und Nahost» plaudert Ruch aus dem Nähkästchen. Daraufhin wollte SVP-Nationalrat David Zuberbühler (45) vom Bundesrat wissen, ob dies mit Ruchs Schweigepflicht vereinbar sei.

Ruchs ehemaliger Arbeitgeber antwortete: «Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt die Treuepflicht der Bundesangestellten. Die Pflicht zur Wahrung des Amts- und Berufsgeheimnisses bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Herr Jean-Daniel Ruch hat den Entwurf seiner Memoiren den zuständigen Stellen im EDA vorgelegt und die notwendigen Anpassungen zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten akzeptiert.»

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