Schweizer Teile in russischen Waffen
Seco will zusammen mit Firmen Lieferungen verhindern

Das Seco hat bisher über 50 Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstössen gegen die Russland-Sanktionen eröffnet. Seinen Angaben zufolge arbeitet es eng mit Unternehmen zusammen, um zu vermeiden, dass Komponenten aus der Schweiz in russischen Waffen landen.
Publiziert: 17.07.2024 um 10:13 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2024 um 10:41 Uhr
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Entsetzliche Szenen nach dem russischen Angriff auf das grösste Kinderspital in der Ukraine. Teile des Gebäudes sind völlig zerstört.
Foto: keystone-sda.ch
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Es war ein grausamer Angriff auf das grösste Kinderspital der Ukraine in Kiew. Zwei Menschen starben, 32 wurden verletzt. Das ukrainische Justizministerium identifizierte einen russischen Marschflugkörper vom Typ Ch-101 und legte entsprechende Belege vor. Die Hightech-Rakete enthält auch Schweizer Bauteile.

Das soll künftig verhindert werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat bisher über fünfzig Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstössen gegen die Russland-Sanktionen eröffnet. Seinen Angaben zufolge arbeitet es eng mit Unternehmen zusammen, um zu vermeiden, dass Komponenten aus der Schweiz in russischen Waffen gegen die Ukraine landen.

Bisher nur eine Strafverfügung ausgesprochen

Von den 56 eröffneten Verfahren sind 41 rechtskräftig abgeschlossen, wie das für die Durchsetzung der Sanktionen zuständige Seco mitteilt. 26 endeten mit Einstellungsverfügungen, 14 mit Strafbescheiden und eines mit einer Strafverfügung.

Seit März 2022, gleich nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs, sind dem Staatssekretariat rund 300 Verdachtsfälle von Verstössen gegen die Sanktionen gegen Russland und Belarus gemeldet worden.

Das Seco war in der letzten Zeit mit Recherchen verschiedener Zeitungen konfrontiert, wonach in von Russland gegen die Ukraine eingesetzten Waffen Teile aus dem Westen – darunter aus der Schweiz – gefunden wurden.

Etliche Länder tragen Sanktionen nicht mit

Für das Seco liegt das Hauptproblem darin, dass etliche Produzentenländer von Elektronikkomponenten – besonders in Asien – die internationalen Sanktionen nicht mittragen. Zudem werde der Grossteil solcher Komponenten weder in den USA noch in der EU oder in der Schweiz gefertigt, teilte es mit. Und die Exporte würden nicht direkt nach Russland erfolgen, sondern über Drittländer.

In diesem Punkt weist das Seco darauf hin, dass die Schweiz die Kontrollmechanismen gegenüber den Nachbarländern Russlands verschärft hat. Der Grossteil der Firmen, von denen Bestandteile in russischen Waffen auftauchten, hat gemäss dem Seco nicht direkt nach Russland geliefert. Westliche Exportunternehmen müssten ein strenges Augenmerk darauf richten, dass ihre Produkte nicht über Zwischenstationen nach Russland gelangten.

Lieferanten wurden ausgeschlossen

Die praktisch ausschliesslich ausserhalb der Schweiz gefertigten Komponenten würden weltweit von zahlreichen Verteilern geliefert. Firmen vor allem in Hongkong und China lieferten Teile nach Russland, ohne dass die betreffenden Schweizer Unternehmen von der Transaktion erfahren, wie das Seco weiter erklärte. Diese Lieferanten seien heute allerdings aus der Lieferkette ausgeschlossen.

Der Bund arbeitet eng mit den betroffenen Unternehmen zusammen. «Die wirksame und lückenlose Umsetzung der Sanktionen gegen Russland ist eine Priorität des Bundesrats. Hinweisen auf Verstösse geht das Seco konsequent nach und nutzt dazu die Instrumente des Embargogesetzes, wie beispielsweise die Auskunftspflicht, oder der nationalen und internationalen Rechtshilfe», schreibt das Staatssekretariat.

Von den behandelten Fällen überwies das Seco zwei an die Bundesanwaltschaft. Diese eröffnete in einem Fall ein Strafverfahren, wie sie im März bestätigte. Den zweiten Fall wies sie an das Seco zurück. Nach Informationen des Schweizer Radios und Fernsehens SRF richtet sich das Strafverfahren gegen eine Rohstoffhandelsfirma.

Die Bundesanwaltschaft äussert sich nicht zu diesem Verfahren und möglichen anderen Vorabklärungen oder Verfahren im Zusammenhang mit Verstössen gegen das Embargogesetz.

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