Vergangene Woche sind von der ukrainischen Front im Internet Bilder von ein oder zwei Panzerfahrzeugen der Schweizer Herstellerfirma Mowag aufgetaucht. Das Erstaunen war gross, niemand wusste etwas davon. Aus Neutralitätsgründen dürfen nämlich keine Schweizer Rüstungsgüter an Kriegsparteien geliefert werden.
Die bisherigen Abklärungen zeigten lediglich, dass in den 1990er-Jahren insgesamt 36 Eagle-I-Panzerfahrzeuge von der in Kreuzlingen TG ansässigen Herstellerfirma Mowag an die dänische Armee exportiert wurden. Der Export erfolgte gemäss dem damals geltenden Kriegsmaterialgesetz.
Am 17. Dezember 2012 ersuchte Dänemark um Zustimmung zur Wiederausfuhr von 27 Fahrzeugen an eine deutsche Privatfirma, was die Schweiz am 5. April 2013 erlaubte. Die deutsche Firma verpflichtete sich wie zuvor Dänemark zum Verzicht auf einen Wiederexport.
«Hatten sämtliche Bewilligungen»
Nun hat das grosse Rätselraten ein Ende: Bei der deutschen Firma handelt es sich um die FWW Fahrzeugwerke GmbH und deren CEO und Inhaber Thomas Bockhold (64), wie die «NZZ» berichtet.
Er wolle in seinem Alter keinen Ärger und habe alles mit den Behörden abgestimmt, sagte er der Zeitung. «Wir hatten sämtliche nötigen Bewilligungen.» Gemäss dem früheren Bundeswehroffizier seien die Eagle-Fahrzeuge komplett demilitarisiert, die Waffenanlage und das Panzerglas entfernt worden.
Es gebe sogar eine Urkunde, die die Demilitarisierung bestätige, sagte Bockhold der «NZZ». Nur: Vorlegen wollte er der Zeitung das amtliche Dokument nicht: «Das müssen Sie mir einfach glauben.»
In Deutschland ist es möglich, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Bescheinigung zu erhalten, sobald eine Kriegswaffe als solche unbrauchbar gemacht worden ist.
Schweizer Recht ist strenger
Bloss: Nach Schweizer Recht gelten auch demilitarisierte gepanzerte Fahrzeuge als Kriegsmaterial, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Blick-Anfrage mitteilt. Davon ausgenommen seien lediglich zivile Sonderschutzlimousinen und Werttransporter.
«Gemäss Kriegsmaterialgesetz gelten als Kriegsmaterial nicht nur fertige Produkte wie Waffen und Waffensysteme, sondern auch Einzelteile und Baugruppen – also etwa die Panzerung für ein Fahrzeug», heisst es beim Seco weiter. Aus diesem Grund gebe es im Schweizer Kriegsmaterialgesetz keine Bewilligungen für Demilitarisierungen.
Bockhold hätte darum für die Weitergabe der Panzerwagen wohl ebenfalls die Bewilligung der Schweiz für eine Weitergabe einholen müssen. Bockhold selbst kritisiere den harten Kurs, den Bern bei der Weitergabe von Kriegsmaterial an die Ukraine verfolge, schreibt die «NZZ».
«Angelegenheit abgeschlossen»
Im Gespräch mit der «NZZ» sagte er zudem, dass noch nicht alle 27 Eagle in der Ukraine seien. Sein Angebot: «Die Schweiz soll sich melden, wenn sie die verbleibenden Fahrzeuge, die noch in Deutschland sind, unbedingt zurückhaben und verschrotten will.»
Ob er bereits eine Anfrage aus Bern erhalten hat, ist unklar. Auf Blick-Anfrage sagte Bockhold lediglich: «Ich werde keine weiteren Infos geben, kann die Korrektheit des Vorgehens aber zusichern. Für mich ist die Angelegenheit abgeschlossen.» (oco/dba)