Schweiz verschärft Kontrollen
Bundesrat will genauer hinschauen bei Flügen aus Drittstaaten

Bundesrat verschärft Kontrollen für Flüge aus Drittstaaten. Passagierdaten sollen automatisch erhoben und an Grenzbehörden übermittelt werden. Ziel: Irreguläre Migration verhindern und gefährliche Personen identifizieren.
Publiziert: 11:50 Uhr
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Aktualisiert: 11:57 Uhr
Passagierdaten von Flügen in die Schweiz sollen künftig genauer und einfacher erhoben werden können.
Foto: IMAGO/Panama Pictures
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Bundesrat will genauer hinschauen, wer bei Flügen aus Drittstaaten in die Schweiz einreist. Passagierdaten von allen Flügen aus Drittstaaten in die Schweiz sollen künftig automatisch erhoben und zentralisiert an die nationalen Grenzbehörden übermittelt werden. Dies soll irreguläre Migration verhindern. Und gefährliche Personen sollen identifiziert werden können.

Der Bundesrat hat entsprechende neue EU-Regeln zur Vorabübermittlung von Fluggastdaten gutgeheissen, wie er am Mittwoch mitteilte. Diese sollen Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen erleichtern und die Richtigkeit und Vollständigkeit der erhobenen Flugpassagierdaten verbessern.

Allenfalls an der Urne entschieden

Dafür sollen auch die Datenschutzbestimmungen angepasst, eine neue nationale Aufsichtsbehörde geschaffen und die Sanktionen gegenüber Luftverkehrsunternehmen verschärft werden, welche ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Erste Schätzungen über die mit der Umsetzung verbundenen Kosten wird der Bundesrat nach eigenen Angaben im Rahmen der Vernehmlassung ausweisen.

Die Schweiz muss als Schengen-Mitglied die Verordnung übernehmen. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis im November 2026 die für die Umsetzung notwendigen Gesetzesanpassungen zu erarbeiten. Darüber entscheiden wird schliesslich das Parlament und gegebenenfalls die Stimmbevölkerung.

Bis zu einer Einführung der neuen Richtlinien dauert es noch. Die EU will die technische Lösung für die Erhebung und Übermittlung der Flugpassagierdaten bis Ende 2028 entwickeln. Danach erhalten die Schengen-Staaten und die Luftverkehrsunternehmen zwei Jahre Zeit, um diese zu testen und ihre Systeme anzupassen. Ab Anfang 2031 soll diese technische Lösung für alle Schengen-Staaten verbindlich zur Übermittlung der Flugpassagierdaten zum Einsatz kommen.

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