Auf einen Blick
- Wertfreigrenze für Einkaufstouristen wird auf 150 Franken halbiert
- Neue Regelung betrifft alle Reisenden, auch Flugreisende
- Schweizer kauften 2022 für 8,5 Milliarden Franken im Ausland ein
Ab dem neuen Jahr wirds teuer. Die Einkaufstouristen werden zur Kasse gebeten. Der Bund hat am Mittwoch die sogenannte Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken halbiert. Wer für mehr Geld ennet der Grenze shoppen geht, muss die Einkäufe mit der Schweizer Mehrwertsteuer versteuern.
Der Bund will damit die hiesige Wirtschaft stärken. Gerade dem Detailhandel sind die nach Deutschland abfliessenden Gelder ein Dorn im Auge. Laut einer Studie kauften Schweizerinnen und Schweizer im Jahr 2022 für satte 8,5 Milliarden Franken im Ausland ein.
Aber aufgepasst: Die neue Regelung ab 1. Januar 2025 betrifft nicht nur die Einkaufstouristen, die für Lebensmittel, Kleider und Co. nach Konstanz, Weil am Rhein oder ins französische Saint-Louis reisen. Sondern sämtliche Reisende, die aus dem Ausland in die Schweiz zurückkehren. Auch aus der Luft.
Mehr Kontrollen?
Das hat Auswirkungen auf Geschäfts- und Ferienreisende. Wer aus dem Mittelmeer-Raum Souvenirs und ein Paar Schuhe heimbringen will oder in den USA-Ferien in einer Shopping-Mall einkauft, landet schnell über der 150-Franken-Marke. Am Flughafen Zürich müssten die Rückkehrer die Einkäufe deklarieren. In aller Regel herrscht beim Zoll am Flughafen aber gähnende Leere – die Ferienrückkehrer laufen in Scharen daran vorbei. Offizielle Erhebungen gibt es nicht, aber laut mehreren Umfragen dürften drei von vier Personen die Ware am Zoll vorbeischmuggeln.
Mehr zur Wertfreigrenze
Nur vereinzelt werden Reisende von Beamtinnen und Beamten für eine Stichprobe herausgepickt. Wer zu viel eingekauft hat, bekommt eine Busse. Mit der Halbierung der Wertfreigrenze dürften diese nun stark zunehmen. Das weiss auch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Jagd auf die Ferienrückkehrer wolle man aber nicht machen. «Die Kontrollen werden wie bisher mit den dazu zur Verfügung stehenden Ressourcen durchgeführt und es ist keine Intensivierung der Kontrollen geplant», sagt eine Sprecherin zu Blick.
Die Höhe einer Busse hänge von diversen Faktoren ab – und das BAZG wollte gegenüber Blick keine genaue Angaben machen. Nur so viel: «Stellt das BAZG bei seinen Kontrollen Waren über dem Wert der Wertfreigrenze fest, die nicht ordnungsgemäss angemeldet wurden – also geschmuggelte Waren –, kann dies neben dem Nachbezug der Abgaben wie bis anhin zu einer Busse führen.» Deshalb sei es wichtig, zu wissen, dass die Wertfreigrenze auch für Ferienreisende ab Januar 150 Franken beträgt.