Mit 11 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) eine entsprechende Motion verabschiedet, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Stimmen die beiden Räte zu, muss der Bundesrat sämtliche ausländischen Personen konsequent des Landes verweisen, die durch verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz oder die Rolle der Schweiz als Gaststaat gefährden und nicht strafrechtlich verfolgt werden können.
Ausweisungen sind selten
Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission gefährdet verbotener Nachrichtendienst nicht nur potenziell schützenswerte Informationen und Geheimnisse der Schweiz, von Bürgerinnen und Bürgerinnen oder Unternehmen, sondern auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewisser Gemeinschaften. Das Ansehen der Schweiz als sicherer Gaststaat würde dadurch gefährdet.
Die Minderheit aus SVP- und FDP-Kommissionsmitgliedern unterstützt hingegen die gängige Praxis des Bundesrats. Dieser handhabt allfällige Ausweisungen oder Verurteilungen von Mitarbeitenden ausländischer Geheimdienste zurückhaltend - so lange die Spionagetätigkeit nicht die innere Sicherheit der Schweiz bedroht.
Krieg befeuert Debatte
Seit dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat die Spionagetätigkeit Russlands in der Schweiz laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zugenommen. Verbotener Nachrichtendienst ist in der Schweiz strafbar. Personen, die einem diplomatischen Korps angehören, berufen sich im Zusammenhang mit verbotenem Nachrichtendienst aber oft auf diplomatische Immunität.
Weiter lehnte die APK-N mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung einen Antrag ab, der den Beitritt der Schweiz zur «Russian Elites, Proxies and Oligarchs Task Force» der G7 forderte. Die Mehrheit ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass die Zusammenarbeit mit der Taskforce auf technischer Ebene zufriedenstellend funktioniere und ein Beitritt keinen Mehrwert mit sich bringen würde.
(SDA)