Den Status S hatte der Bundesrat nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im März 2022 zum ersten Mal überhaupt aktiviert. Er erlaubt es, Geflüchtete aufzunehmen, ohne dass diese das ordentliche Asylverfahren durchlaufen müssen.
Der Status S zuerkannt wird Ukrainerinnen und Ukrainern und deren engen Angehörigen. Sie können sofort eine Arbeit annehmen und ihre Kinder zur Schule schicken. Auch können sie ins Ausland reisen und wieder in die Schweiz zurückkehren. Ende August 2023 lebten rund 65'400 Menschen mit Schutzstatus S in der Schweiz.
Rückkehr nicht absehbar
Der Schutzstatus S sei rückkehrorientiert, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates vom Freitag. Er gewähre nur vorübergehenden Schutz bei einer schweren allgemeinen Gefährdung. Eine sichere Rückkehr in die Ukraine ist laut Bundesrat allerdings derzeit nicht absehbar.
Im Sinn einer vorausschauenden Planung erhielten das Justiz- und Polizeidepartement, das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die Kantone dennoch den Auftrag, rechtliche, organisatorische und verfahrenstechnische Fragen im Zusammenhang mit einer allfälligen künftigen Aufhebung des Schutzstatus S zu prüfen.
Zweck des so entstandenen provisorischen Konzepts ist, dass die Beteiligten koordiniert handeln können, wenn die Geflüchteten dereinst in ihr Land zurückreisen. Das Konzept beinhaltet operative Massnahmen sowie Empfehlungen zu Ausreisefristen, Ausnahmeregelungen oder die Ausgestaltung der Rückkehrhilfe.
S-Status gilt noch bis März 2024
Ist eine Aufhebung des Status S absehbar, sollen die Empfehlungen überprüft und bei Bedarf den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, wie der Bundesrat schreibt. Erst dann will er – in Abstimmung mit den europäischen Ländern - über die Modalitäten für die Aufhebung des Schutzstatus entscheiden.
Im November 2022 entschied der Bundesrat, den Status S bis mindestens 4. März 2024 nicht aufzuheben. Wie es danach mit dem Status S weitergehen soll, will der Bundesrat in den kommenden Wochen entscheiden.
In der EU sollen die ukrainischen Kriegsflüchtlinge noch bis mindestens März 2025 einen besonderen Schutz geniessen. Erst am Donnerstag legte die EU-Kommission den EU-Innenministern einen Vorschlag für eine Verlängerung um ein Jahr vor. (SDA)