Puff unter Parlamentariern
«Sie missbrauchen unsere gemeinsame Plattform!»

GLP-Nationalrat Beat Flach ist «putzhässig». Der Twitteraccount, mit dem mehrere Parteien einst zusammen für die Kampfjets geweibelt hatten, dient jetzt zum Abstimmungskampf für das Anti-Terror-Gesetz. Die GLP fühlt sich verraten – sie ist gegen die Vorlage.
Publiziert: 17.01.2021 um 18:42 Uhr
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Aktualisiert: 13.04.2021 um 08:46 Uhr
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Im September war alles noch im Lot: GLP und FDP kämpften gemeinsam für ein Ja zu den Kampfjets.
Foto: zfv
Noa Dibbasey

«Es ist ein Skandal», sagt GLP-Nationalrat Beat Flach (55, AG) wütend. Seine Aufregung ist einigen Mitgliedern der Allianz zur Kampfjet-Beschaffung geschuldet. Es mache ihn gerade «putzhässig», dass diese den gemeinsamen Twitter-Account mit über 1000 Followern ohne zu fragen für eigene Zwecke missbrauchen – Zwecke, die ganz und gar nicht im Sinne der GLP sind.

Um den Knatsch zu verstehen, muss man ein Jahr zurück. Am 8. Januar 2020 nämlich hatte der Twitter-Account unter dem Namen «@sicherheit_ja» zum ersten Mal eine Kurznachricht veröffentlicht.

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Verfasst wurde der Tweet vom «überparteilichen Komitee für die Sicherheit der Schweiz», einem Konglomerat aus SVP, FDP, BDP, CVP und eben der GLP, der Flach angehört. Gemeinsam weibelten die Parteien über das Twitterprofil für ein Ja zu den Kampfjets – und gewannen schliesslich die Abstimmung am 27. September haarscharf. Matchentscheidend für den Sieg, so sind sich Experten einig, war dafür die GLP.

Von Kampfjets zu Anti-Terror-Massnahme

Nach dem gewonnenen Abstimmungskampf wurde der gemeinsame Account aber umfunktioniert – sogar den Namen änderte man. Neu findet man das Profil unter «@Ja_zum_PMT». PMT, das bedeutet in diesem Fall Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus – also das Anti-Terror-Gesetz, wogegen verschiedene Jungparteien das Referendum ergriffen hatten.

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Dass man jetzt das gleiche Komitee mit einem anderen Label überklebe, findet Beat Flach eine Frechheit – und ein wenig faul. «Ein Komitee gründet man immer aus einem bestimmten Grund hinaus», sagt er. Man könne es nicht einfach recyceln, vor allem dann nicht, wenn einige Mitglieder anderer Meinung sind. Denn: Die GLP lehnt das Anti-Terror-Gesetz klar ab.

Steckt die FDP hinter dem «Account-Klau»?

Hinter dem «Profil-Recycling» vermutet Flach, den in der Kampfjet-Abstimmung federführenden FDP-Ständerat Thierry Burkart (45, AG) oder zumindest dessen Umfeld. Bei der FDP will man aber nichts von diesem Vorwurf wissen. Die Parolenfassung sei erst am 3. Februar – und ausserdem sei nicht die FDP, sondern der Verein für eine sichere Schweiz für den Twitter-Account zuständig. Laut der Plattform Lobbywatch pflegt der Verein aber zu genau einer Partei eine Bindung: zur FDP.

Seit die Unterschriften für das Referendum gegen das Anti-Terror-Gesetz gesammelt sind, hat sich bisher nur die CVP klar für das Gesetz positioniert. Ob die Befürworter des Anti-Terror-Gesetzes die Abstimmung auch ohne die Hilfe der Grünliberalen gewinnen werden, muss sich zeigen. Bis zum Urnengang bleibt aber noch ein wenig Zeit.

Darum gehts im Anti-Terror-Gesetz

Das vom Parlament verabschiedete «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terroristen», kurz Anti-Terror-Gesetz, soll den Kampf gegen Islamisten sowie Links- und Rechtsextremisten erleichtern. Die Polizei soll massiv mehr Möglichkeiten erhalten, gegen die sogenannten Gefährder vorgehen zu können.

Dazu gehören Kontaktverbote, elektronische Überwachung, Standortverfolgung über Mobiltelefone oder auch das Verbot, das Land zu verlassen, sowie Meldepflichten und Hausarreste. Brisant: Die scharfen Massnahmen können von den Behörden verhängt werden, sobald sie über «konkrete und aktuelle Anhaltspunkte» verfügen – ein Verdacht der Polizei reicht also aus.

Eine gerichtliche Überprüfung ist einzig für den Hausarrest vorgesehen, der für Personen über 15 Jahre verhängt werden kann. Die restlichen Polizeimassnahmen können bereits gegen Kinder ab 12 Jahren angewendet werden. Nicht nur die Bundesbehörden, sondern auch kantonale und kommunale Behörden können die Massnahmen beantragen.

Die Gegner befürchten, dass aufgrund der «schwammigen Formulierung» des Gesetzes praktisch jeder bisher unbescholtene Bürger zu einem terroristischen Gefährder gemacht werden könnte. Ausserdem warnen Uno-Experten, dass das Gesetz gegen Menschenrechte verstosse.

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Keystone

Das vom Parlament verabschiedete «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terroristen», kurz Anti-Terror-Gesetz, soll den Kampf gegen Islamisten sowie Links- und Rechtsextremisten erleichtern. Die Polizei soll massiv mehr Möglichkeiten erhalten, gegen die sogenannten Gefährder vorgehen zu können.

Dazu gehören Kontaktverbote, elektronische Überwachung, Standortverfolgung über Mobiltelefone oder auch das Verbot, das Land zu verlassen, sowie Meldepflichten und Hausarreste. Brisant: Die scharfen Massnahmen können von den Behörden verhängt werden, sobald sie über «konkrete und aktuelle Anhaltspunkte» verfügen – ein Verdacht der Polizei reicht also aus.

Eine gerichtliche Überprüfung ist einzig für den Hausarrest vorgesehen, der für Personen über 15 Jahre verhängt werden kann. Die restlichen Polizeimassnahmen können bereits gegen Kinder ab 12 Jahren angewendet werden. Nicht nur die Bundesbehörden, sondern auch kantonale und kommunale Behörden können die Massnahmen beantragen.

Die Gegner befürchten, dass aufgrund der «schwammigen Formulierung» des Gesetzes praktisch jeder bisher unbescholtene Bürger zu einem terroristischen Gefährder gemacht werden könnte. Ausserdem warnen Uno-Experten, dass das Gesetz gegen Menschenrechte verstosse.

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