Das Referendumskomitee, bestehend aus den Jungen Grünen, den Juso, den Jungen Grünliberalen, der Piratenpartei und dem Chaos Computer Club, kritisierte am Mittwoch in Bern, dass die im Gesetz vorgesehenen weitreichenden Massnahmen gegen potenzielle Terroristen – sogenannte Gefährder – die Grundrechte und die Freiheit jedes Einzelnen schwer einschränkten.
Um als Terrorist oder Terroristin zu gelten, müsste man neu weder einen Terrorakt planen noch ausführen, stellte Tobias Vögeli (25), Co-Präsident der Jungen GLP, fest. Ein entsprechender Verdacht der Polizei würde ausreichen, um Massnahmen wie Hausarrest (bis zu neun Monate), Ausreiseverbote, Meldepflicht oder Fussfesseln anzuordnen.
Alle Bürger potentiell betroffen
Laut Jorgo Ananiadis (51), Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz, führt «die absurd schwammige Formulierung im Gesetz» dazu, dass praktisch jeder bisher unbescholtene Bürger zu einem terroristischen Gefährder werden könnte.
Das Gesetz sehe beispielsweise Hausarrest vor, der ohne konkrete Straftat aufgrund einer Einschätzung als Gefährder verordnet werden könne, stellte Nicola Siegrist (24) von der Juso fest.
Es verstosse damit gegen Artikel 5 der europäischen Menschenrechtskonvention mit dem Recht auf Sicherheit und Freiheit. Die Massnahmen gingen über die Prävention hinaus. Sie seien bereits eine Bestrafung, ohne dass eine Straftat begangenen oder eine Verurteilung ausgesprochen worden sei.
Kinder ab 12 Jahren im Visier
Besonders stossend für das Referendumskomitee ist, dass das Gesetz eine ganze Reihe von Polizeimassnahmen beinhaltet, die bereits gegen Kinder ab zwölf Jahren (respektive 15 Jahren beim Hausarrest) angewendet werden können. Dazu gehören die Pflicht zur Teilnahme an Befragungen, Kontaktverbote, elektronische Überwachung, Standortverfolgung über Mobiltelefone oder auch das Verbot, das Land zu verlassen.
Das Gesetz verstosse damit gegen die Kinderschutzkonvention der Uno, kritisierte Julia Küng (19), von den Jungen Grünen. Kinderrecht zu verletzen sei aber keine Massnahme gegen Terrorismus, sondern ein Verbrechen.
Uno kritisiert Schweiz
Vor rund drei Wochen hatten bereits der Uno-Berichterstatter über Folter, der Schweizer Nils Melzer (50), und vier weitere unabhängige Uno-Experten für Menschenrechte festgestellt, dass das geplante Antiterrorgesetz der Schweiz gegen die Menschenrechte verstosse. Es wäre eine gefährlicher Präzedenzfall für die Unterdrückung politischer Opposition weltweit, erklärten sie.
(SDA/til)