Noch 23 Tage. Dann müssen sie 50'000 Unterschriften auf den Tisch legen können. Die Rede ist vom «Nein zum Willkürparagraph»-Referendumskomitee, das sich aus Jungen Grünen, Jungen Grünliberalen (JGLP), Jungsozialisten (Juso) sowie der Piratenpartei und dem Chaos Computer Club zusammensetzt. Sie wollen das Anti-Terror-Gesetz versenken. Es schränke die Grundrechte und die Freiheit jedes Einzelnen schwer ein.
Bis jetzt geht es mit der Unterschriftensammlung jedoch schleppend voran. Gemäss einem Protokoll, das BLICK vorliegt, konnten die Jungparteien bisher erst knapp 19'000 Stimmen sammeln – sie riskieren ein Scheitern des Referendums.
Corona-Skeptiker sammeln mit
Doch Hilfe naht. Die Jungparteien sind nicht die Einzigen, die gegen das Anti-Terror-Gesetz ankämpfen: Auch die «Freunde der Verfassung» sammeln fleissig Unterschriften. Erst vor wenigen Wochen hatten die Corona-Skeptiker in Eiltempo ein Referendum gegen das Covid-19-Gesetz auf die Beine gestellt.
«Das Anti-Terror-Referendum ist uns noch viel wichtiger als das Covid-19-Gesetz», sagt Christoph Pfluger, Sprecher der «Freunde der Verfassung», zu BLICK. Komme das Gesetz durch, wären Gedanken nicht mehr frei, sondern strafbar, schreiben die Corona-Skeptiker in einem Newsletter.
Sie seien daher froh gewesen, als die Jungparteien das Referendum dagegen ergriffen hätten, so Pfluger. Man habe auch gedacht, dass diese das Referendum locker zustande brächten – normalerweise seien die Jungparteien darin ziemlich fit. «Doch zurzeit sammelt man unter erschwerten Bedingungen», weiss auch er.
Keine Zusammenarbeit, sondern eine «Koordination»
Jetzt packen die Corona-Skeptiker selbst mit an. So rufen sie ihre Sympathisanten in Chats auf, das Referendum zu unterzeichnen, und sammeln auch gleich Unterschriften. Bisher seien aber erst wenige Tausend Unterschriften zusammengekommen. Trotzdem: «Die Jungen freuen sich darüber», sagt Pfluger. «Viel mit uns zu tun haben wollen sie aber trotzdem nicht.»
Das stimmt. Auf Anfrage von BLICK zeigt sich Tobias Vögeli (25), Co-Präsident der Jungen Grünliberalen, nicht begeistert von der spontanen Hilfe: «Alle Parteien unseres Komitees teilen die Ansichten der Freunde der Verfassung nicht.» Er betont denn auch, dass es nicht eine Zusammenarbeit handele – allerdings koordiniere man gemeinsam, wie viele Unterschriften es noch brauche. «Diese reichen wir aber getrennt voneinander bei der Bundeskanzlei ein», betont Vögeli.
Das vom Parlament verabschiedete «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terroristen», kurz Anti-Terror-Gesetz, soll den Kampf gegen Islamisten sowie Links- und Rechtsextremisten erleichtern. Die Polizei soll massiv mehr Möglichkeiten erhalten, gegen die sogenannten Gefährder vorgehen zu können.
Dazu gehören Kontaktverbote, elektronische Überwachung, Standortverfolgung über Mobiltelefone oder auch das Verbot, das Land zu verlassen, sowie Meldepflichten und Hausarreste. Brisant: Die scharfen Massnahmen können von den Behörden verhängt werden, sobald sie über «konkrete und aktuelle Anhaltspunkte» verfügen – ein Verdacht der Polizei reicht also aus.
Eine gerichtliche Überprüfung ist einzig für den Hausarrest vorgesehen, der für Personen über 15 Jahre verhängt werden kann. Die restlichen Polizeimassnahmen können bereits gegen Kinder ab 12 Jahren angewendet werden. Nicht nur die Bundesbehörden, sondern auch kantonale und kommunale Behörden können die Massnahmen beantragen.
Die Gegner befürchten, dass aufgrund der «schwammigen Formulierung» des Gesetzes praktisch jeder bisher unbescholtene Bürger zu einem terroristischen Gefährder gemacht werden könnte. Ausserdem warnen Uno-Experten, dass das Gesetz gegen Menschenrechte verstosse.
Das vom Parlament verabschiedete «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terroristen», kurz Anti-Terror-Gesetz, soll den Kampf gegen Islamisten sowie Links- und Rechtsextremisten erleichtern. Die Polizei soll massiv mehr Möglichkeiten erhalten, gegen die sogenannten Gefährder vorgehen zu können.
Dazu gehören Kontaktverbote, elektronische Überwachung, Standortverfolgung über Mobiltelefone oder auch das Verbot, das Land zu verlassen, sowie Meldepflichten und Hausarreste. Brisant: Die scharfen Massnahmen können von den Behörden verhängt werden, sobald sie über «konkrete und aktuelle Anhaltspunkte» verfügen – ein Verdacht der Polizei reicht also aus.
Eine gerichtliche Überprüfung ist einzig für den Hausarrest vorgesehen, der für Personen über 15 Jahre verhängt werden kann. Die restlichen Polizeimassnahmen können bereits gegen Kinder ab 12 Jahren angewendet werden. Nicht nur die Bundesbehörden, sondern auch kantonale und kommunale Behörden können die Massnahmen beantragen.
Die Gegner befürchten, dass aufgrund der «schwammigen Formulierung» des Gesetzes praktisch jeder bisher unbescholtene Bürger zu einem terroristischen Gefährder gemacht werden könnte. Ausserdem warnen Uno-Experten, dass das Gesetz gegen Menschenrechte verstosse.