Alain Berset äussert keine Details zum Erpressungsversuch
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«Das ist Privatsache!»:Berset äussert keine Details zum Erpressungsversuch

Berset über Erpressungsversuch
«Das ist Privatsache!»

Zum ersten Mal hat sich Bundesrat Alain Berset zu seiner versuchten Erpressung geäussert. Doch der Gesundheitsminister gibt sich zugeknöpft.
Publiziert: 25.11.2020 um 16:51 Uhr
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Aktualisiert: 25.11.2020 um 19:18 Uhr
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Gesundheitsminister Alain Berset hat 2020 ohnehin ein intensives Jahr hinter sich.
Foto: keystone-sda.ch

«Eine private Angelegenheit, die im privaten Rahmen geschehen ist»: Alain Berset (48) gibt sich zu seiner versuchten Erpressung zugeknöpft. Ein Jahr ist es her, dass eine Unbekannte den SP-Bundesrat um 100’000 Franken zu erpressen versuchte. Worauf Berset – drei Wochen später – Strafanzeige stellte. «Das zeigt, dass ich nicht erpressbar bin», so Berset. Die Situation habe keinerlei Einfluss auf seine Arbeit gehabt.

Zum Zeitpunkt der Erpressung habe er den damaligen Bundespräsidenten Ueli Maurer (69, SVP) und Justizministerin Karin Keller-Sutter (56, FDP) orientiert. Da die Affäre nun in der Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen hat, hat Berset heute auch den Gesamtbundesrat informiert.

«Privatsphäre ist ein hohes Gut», so der Gesundheitsminister. Das sehe auch der Bundesrat so. Darum werde er sich nicht weiter äussern, so Berset weiter.

Dokumente gelöscht

Der Erpressungsversuch ist vergangenes Wochenende durch die «Weltwoche» bekannt geworden. Mit mehreren Dokumenten versuchte die Täterin, 100'000 Franken zu erpressen. Sollte der Freiburger Magistrat der Forderung nicht nachkommen, drohte sie, für ihn Unvorteilhaftes ­öffentlich zu machen. Berset reichte daraufhin Strafanzeige ein, die Bundesanwaltschaft verurteilte die Täterin.

Die entsprechenden Dokumente wurden von den Geräten der Täterin gelöscht. Laut Bersets Anwalt war ein einzelnes Bild dabei, auf dem dessen Gesicht zu sehen sei – eines, das «auch auf Instagram veröffentlicht werden könnte.»

Im vergangenen September ist die Frau von der Bundesanwaltschaft (BA) per Strafbefehl rechtskräftig verurteilt worden. Am Montag schaltete sich zudem die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft ein und will mit aufsichtsrechtlichen Abklärungen das Verhalten der BA in der fraglichen Angelegenheit klären. Der Ausgang dieser Abklärungen sei offen. (gbl)

PK Berset und Rossini 25.11.
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