Preisüberwacher Meierhans regt sich auf
Schweizer Strom ist viel zu teuer!

Der Eidgenössische Preisüberwacher hat sich die Strompreise vorgenommen. Stefan Meierhans kritisiert, dass zu viel Geld für die «Versicherung» der Energie abgeschöpft wird. Derweil soll der Strompreis weiter steigen.
Publiziert: 05.03.2022 um 10:36 Uhr
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Aktualisiert: 07.03.2022 um 16:55 Uhr
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Der Preisüberwacher Stefan Meierhans (53) findet den Strom in der Schweiz zu teuer.
Foto: Keystone
Laura Montani

Die Debatte um die Stromversorgung in der Schweiz ist aufgeladen. Die Sorgen um die drohende Stromlücke und die Abhängigkeit vom Ausland geben zu reden. Die SVP, aber auch die FDP reden bereits von neuen Atomkraftwerken. Energieministerin Simonetta Sommaruga (61) will gar Gaskraftwerke. All das liefert auch Diskussionsstoff für Preisüberwacher Stefan Meierhans (53).

Kosten sollen weiter steigen

Ihn stören vor allem die Pläne der SP-Bundesrätin: denn dafür bluten sollen die Haushalte. Wegen der Gaskraftwerke, die nur bei Stromknappheit laufen sollen, wird laut Bundesamt für Energie (BFE) ein zusätzlicher Netzzuschlag zwischen 0,14 und 0,17 Rappen pro Kilowattstunde nötig.

Wegen der Wasserkraft-Reserve, die die Energieministerin aufbauen will, kommen nochmals 0,1 Rappen dazu. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden würde das Mehrkosten von 12.50 Franken im Jahr bedeuten.

Staat macht die hohle Hand

12.50 Franken, nicht viel für eine Familie – aber zu viel für Meierhans. Denn sein Vorschlag ist es, die Stromkunden durch tiefere Netzentgelte zu entlasten: Damit könnte die geplante «Versicherung» gegen überhöhte Strompreise mehr als kompensiert werden. Bereits heute sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes in der Schweiz hoch: Sie machen laut dem Preisüberwacher nämlich über die Hälfte des Strompreises aus. Der tatsächliche «Pfuus» koste nur rund 40 Prozent. Den grösseren Teil macht der Netznutzungstarif aus.

Nebst der Mehrwertsteuer verstecken sich im Strompreis auch die hohen Gewinne der Schweizer Stromversorger – so spült zum Beispiel die BKW der Berner Finanzdirektorin Beatrice Simon (61) jährlich bis zu 40 Millionen Franken in die Kasse.

Bund lässt Volk warten und zahlen

Ein Grund für den hohen Tarif, um das Stromnetz nutzen zu können: Der vom Bundesrat festgelegte Zinssatz für das Stromnetz ist mit 3,83 Prozent hoch. Rund ein Viertel der Netzkosten entfalle auf diese Verzinsung, schreibt Meierhans. «Aber dieser Zinssatz ist für ein aus meiner Sicht praktisch risikofreies Geschäft völlig überhöht», findet der Preisüberwacher.

Er habe deshalb, gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz, bereits mehrfach eine Senkung vom Bundesrat gefordert – bislang ohne Erfolg. Diese Woche hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) nämlich den Zinssatz für das kommende Jahr 2023 kommuniziert: Er wird bei den hohen 3,83 Prozent bleiben. Das Ergebnis der vom Uvek für Mitte letzten Jahres angekündigten Überprüfung der Berechnungsmethode enthält das Departement der Bevölkerung weiterhin vor – und wir zahlen munter weiter.

Von wegen Konsumentenschutz

Für den Preisüberwacher ist es inakzeptabel, die Haushalte unnötigerweise noch mehr zu schröpfen: «Nun sollen die Konsumenten zusätzlich auch noch zur Kasse gebeten werden, weil sich eine Winterlücke auftut?», fragt er.

Mit Simonetta Sommaruga trägt ausgerechnet eine Sozialdemokratin und frühere Konsumentenschützerin die Verantwortung dafür, dass die Stromverbraucher schon heute zu viel für die Elektrizität bezahlen – und wegen der Gaskraftwerke und der Wasserstrom-Reserve künftig einen noch weiter überhöhteren Preis zahlen müssen.

Bricht Bund das Gesetz?

Für Meierhans ist klar: Die Mehrbelastung der Endverbraucher muss gestoppt werden: «Indem der Zinssatz möglichst rasch realistisch angesetzt wird.» Und: «Die staatlich sanktionierten Gewinne im Netzgeschäft müssen auf ein angemessenes Mass reduziert werden – wie es das Gesetz eigentlich vorschreibt.»

Faktisch stellt Meierhans damit sogar infrage, ob der Bundesrat derzeit mit seiner Verordnung noch das Gesetz einhält.

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